- Von Barbara Bocks
- 20.03.2025 um 16:23
Die EU-Kleinanlegerstrategie soll mehr Menschen dazu ermutigen, an den Kapitalmärkten zu investieren. Die Richtlinie soll aus Sicht des Gesamtverbands deutscher Versicherer (GDV) die Rechte der Verbraucher stärken und Hürden abbauen. Doch der aktuelle Vorschlag droht das Gegenteil zu bewirken und sorgt für viele Nachteile, vor allem für die Versicherungsbranche.

AfW rechnet bei Kleinanlegerstrategie nicht mit Provisionsverbot
Kleinanlegerstrategie könnte 2028 in Kraft treten
Die folgenden drei Punkte kritisiert der GDV an der aktuellen EU-Kleinanlegerstrategie vor allem.
1. Kritikpunkt: Zu kompliziert, zu hohe Kosten
Statt mehr Klarheit zu schaffen, könnten die geplanten Regeln zu noch mehr Vorgaben führen. Neue Dokumentations-, Reporting- und Aufbewahrungspflichten führen zu erheblichen Zusatzkosten für Versicherer – ohne erkennbaren Mehrwert für die Kunden. Anstatt die Kapitalanlage für Privatkunden zu vereinfachen, erschwert das Regelwerk die Produktentwicklung und Beratung durch einen übermäßigen administrativen Aufwand.
2. Kritikpunkt: Zu unklar
Viele entscheidende Details und Durchsetzungsstandards bleiben bis zum Ende des Gesetzgebungsprozesses offen, da sie erst spät in Verordnungen und technischen Standards geregelt werden sollen. Für Versicherer bedeutet das lange Phasen der Unsicherheit: Sie wissen nicht, welche konkreten Anforderungen sie erfüllen müssen. Eine verlässliche Planung und rechtssichere Umsetzung sind so kaum möglich.
3. Kritikpunkt: Praxisferne Umsetzung
Die Umsetzungsfristen für die neuen Vorschriften sollten erst dann beginnen, wenn alle Details feststehen. Andernfalls geraten Versicherer unter enormen Zeitdruck, sodass ein reibungsloser Übergang nicht funktioniert. Das könnte dafür sorgen, dass Produkte nicht verfügbar sind und dass die Beratungsqualität darunter leidet.
Für die Trilog-Verhandlungen fordert der GDV eine klare, abschließende Regelung direkt in der Richtlinie, anstatt späterer Anpassungen über zusätzliche Verordnungen. Zudem sollten die regulatorischen Anforderungen aus Sicht des GDV in einem angemessenen Verhältnis zum tatsächlichen Nutzen stehen. Das gilt insbesondere bei Reporting-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten.
Ein weiteres großes Thema bei der EU-Kleinanlegerstrategie ist das Thema Provisionsverbot für Versicherungsmakler. In diesem Punkt zeigte sich der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW vorsichtig optimistisch, dass das Verbot ausbleiben könnte. Hier erfahren Sie mehr darüber und auch wie der Verband die aktuelle polnische Ratspräsidentschaft einschätzt.

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