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Bundesrat tagt in Berlin: Bedenken zum Generationenkapital © picture alliance/dpa | Carsten Koall
  • Von Andreas Harms
  • 29.08.2024 um 12:20
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lesedauer Lesedauer: ca. 03:15 Min

Der Gesetzentwurf zum Rentenpaket II liegt im Bundesrat. Und der meldet vor allem zum geplanten Generationenkapital einige Zweifel an. Der Branchenverband BVK pflichtet dem bei. Einige Kritikpunkte wirken nachvollziehbar, andere etwas weit hergeholt.

Der Bundesrat und der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) haben etwas gemeinsam: Sie finden das von der Bundesregierung geplante Generationenkapital zu klein und zu optimistisch. Das geht aus Stellungnahmen beider Gremien hervor.

Genaugenommen geht es um den Entwurf für das Gesetz zur „Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung“ (GRV). Grundlage dafür ist das im Frühjahr vorgestellte Rentenpaket II der Bundesregierung.

Zunächst die Grundlagen zum Generationenkapital: Die Bundesregierung will ein Aktien-und-Sonstiges-Portfolio aufbauen und das Geld dafür über Kredite am Markt besorgen. Die Rede ist von über 10 Milliarden Euro pro Jahr. Erträge aus diesem Portfolio mit Namen Generationenkapital sollen ab etwa Mitte der Dreißigerjahre in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) fließen und sie damit stützen (mehr dazu hier). Verantwortlich fürs Management soll jenes Personal sein, das auch den Atomabfallfonds Kenfo betreut. Wie sich dessen Vorstandschefin Anja Mikus das vorstellt, hat sie hier erklärt.

Mit etwa dem gern zitierten schwedischen Modell ist das nicht vergleichbar. Denn dort fließen Teile der Rentenbeiträge in Aktienvermögen. Genau das will der Bundesrat aber ausdrücklich verhindern, warum auch immer.

So fordern die Ländervertreter insbesondere folgende Dinge:

  • Beiträge von Versicherten dürfen auf keinen Fall ins Generationenkapital fließen
  • Bleiben die erhofften Erträge aus, muss der Bund den Ausfall ausgleichen – und nicht die Beitragszahler oder Rentner
  • Der Bund darf das Geld aus dem Generationenkapital für nichts anderes im Haushalt verwenden (was übrigens auch wir für eine durchaus realistische Gefahr halten)

Außerdem biegt der Bundesrat mit weiteren Bedenken um die Ecke. Selbst wenn die optimistischen Annahmen der Regierung wirklich so einträten, könne das Generationenkapital „nur einen marginalen Beitrag zur Entlastung der Erwerbstätigengeneration leisten“. Und wenn doch, dann werde das nicht zeitnah geschehen. Sprich: Alles zu klein, alles zu spät.

Und weiter geht es mit Zweifeln. Das Gremium kann sich nicht vorstellen, dass das geplante Fondsvermögen von 200 Milliarden Euro bis 2035 erreicht wird. Und anschließend werde man kaum jährlich 10 Milliarden Euro entnehmen können, ohne den Grundstock anzugreifen.

An dieser Stelle wollen wir mal kurz nachrechnen: In der Tat entsprechen 10 von 200 Milliarden Euro einer Entnahme von 5 Prozent jedes Jahr. Das ist als gesamte Wertentwicklung aus Dividenden und Zuwächsen mit einem vernünftigen Aktienportfolio durchaus bequem zu erreichen, kann aber zugegebenermaßen auch mal schiefgehen. Vor allem, wenn man die Zinsen abzieht, die für die Kredite fällig werden. Derzeit zahlt Deutschland für 20-jährige Schulden etwa 2,5 Prozent pro Jahr, gemessen an den Renditen am Anleihemarkt (Stand: 29. August 2024).

Seite 2: Staat als Börsenhändler?

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Andreas Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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