IG-Metall-Funktionäre Hans-Jürgen Urban und Christiane Benner: Freiwillig zusätzlich in die gesetzliche Rente einzahlen © picture alliance / Chris Emil Janßen
  • Von Andreas Harms
  • 25.09.2024 um 10:53
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Wer vorzeitig in Rente geht, kann die dabei anfallenden Rentenabschläge bislang durch zusätzliche Einzahlungen ausgleichen. Das will die Regierung wohl künftig erschweren. Die IG Metall vermutet dahinter einen Plan.

Die Bundesregierung will es offenbar erschweren, zusätzlich in die gesetzliche Rente einzuzahlen und so weitere Rentenpunkte zu kaufen. Geschehen soll das über eine Änderung im Sozialgesetzbuch VI (SGB VI), angestoßen durch das geplante zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz. Der „Versicherungsbote“ berichtete bereits darüber und bezieht sich dabei insbesondere auf eine Nachricht der Gewerkschaft IG Metall.

Demnach geht es um den veränderten Paragraf 187a Absatz 1a im SGB VI, den man „ohne öffentliche Debatte durch die Hintertür ins Gesetz gemogelt“ habe, wie es Hans-Jürgen Urban, geschäftsführender Vorstand der IG Metall ausdrückt. Der Paragraf erlaubt, dass Arbeitnehmer bei vorzeitigem Rentenantritt Rentenabschläge verhindern können, indem sie davor zusätzlich Geld einzahlen. Auf diese Art können sie Rentenpunkte kaufen.

„Der Wortlaut der Regelung wird präzisiert“

Doch nun soll das erst ab einem Alter von 50 Jahren möglich sein. Urban bemängelt: „Das verbaut Gewerkschaften den Ausbau eines wichtigen Vorsorgeweges für Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung über Tarifverträge.“

Im Kabinettsbeschluss zum zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz heißt es dazu lediglich: „Der Wortlaut der Regelung wird präzisiert und damit der Kreis der anspruchsberechtigten Personen klar benannt.“

Urban wittert bei der Sache einen strategischen Hintergrund: „Offensichtlich geht es der Ampel darum, die Rentenversicherungsträger aus dem Wettbewerb um eine gute Zusatzvorsorge herausnehmen und einseitig risikoreiche, aktienbasierte Vorsorge und die Versicherungswirtschaft zu privilegieren.“

Da könnte was dran sein. Schließlich geht es im aktuellen Entwurf zur Änderung des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) darum, die betriebliche Altersversorgung (bAV) zu stärken. Und die soll ja die Lücken in der gesetzlichen Rente schließen (können) und dafür vor allem Investmentfonds nutzen (mehr dazu hier).

Doch davon will die IG Metall wiederum nichts wissen. Sie hält Anlagen in Aktienfonds noch immer für Spekulation. Deshalb schmetterte sie auch im vergangenen Jahr das Sozialpartnermodell ab (das Garantien lockert und mehr Aktienfonds ermöglichen soll) und empfahl stattdessen, freiwillig zusätzlich in die gesetzliche Rente einzuzahlen.

Wobei IG-Metall-Mann Urban gegen Betriebsrenten selbst nichts hat. So sagt er nämlich außerdem: „Gute Betriebsrenten sind wichtig. Das neue Gesetz kann helfen, dass auch Niedrigverdiener von einer Betriebsrente profitieren. Absolut unverständlich und schädlich ist aber eine neue Regelung im Gesetz, die das Sammeln zusätzlicher Rentenpunkte in der gesetzlichen Rentenkasse beschränkt.“

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Andreas Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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