- Von Barbara Bocks
- 29.11.2024 um 14:15
Für das Jahr 2026 sprechen sich die Experten der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) dafür aus, den Höchstrechnungszins für die Deckungsrückstellung von Lebensversicherungsverträgen mit Zinsgarantie auf gleichem Niveau, also bei 1,0 Prozent zu halten.
Die Aktuare kamen zu dem Ergebnis, dass der vom Bundesfinanzministerium (BMF) festgelegte Höchstrechnungszins für Neuverträge mittelfristig stabil gehalten werden kann. Das war vorher ganz anders: Im vergangenen Jahr haben sie noch empfohlen, ihn zum Jahr 2025 deutlich zu erhöhen. In der Folge hat das BMF den Höchstrechnungszins ab Januar 2025 auf 1,0 Prozent festgelegt.
Nach einer langanhaltenden Niedrigzinsphase kam es in den Jahren 2022 und 2023 auch aufgrund höherer Inflationsraten zu einem deutlichen Zinsanstieg (Pfefferminzia berichtete). Die Inflation hat sich mittlerweile wieder beruhigt. Auch die Zinsen gingen etwas zurück, liegen aber weiterhin deutlich über dem Level von vor dem Ukraine-Krieg.
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Krisen sorgen für Inflationsdruck
„Die Krisen in der Welt sind nicht weniger geworden“, sagt Maximilian Happacher, Vorsitzender der Deutschen Aktuarvereinigung. Dazu gehören aus seiner Sicht der bereits knapp drei Jahre andauernde russische Angriffskrieg in der Ukraine, der Nahost-Konflikt und die zunehmenden Spannungen im asiatisch-pazifischen Raum.
„Nicht nur die damit einhergehenden Bedrohungen des freien Welthandels, sondern auch die wachsenden Belastungen der öffentlichen Haushalte üben grundsätzlich auch mittelfristig einen gewissen Inflationsdruck aus“, sagt Happacher.
So berechnen die DAV-Aktuare den Höchstrechnungszins
Die Einschätzung der DAV beruht auf aktuellen Modellrechnungen und volkswirtschaftlichen Analysen. Unter Annahme verschiedener Szenarien für die künftigen Zinsentwicklungen projizieren die Aktuare die aus einem repräsentativen Kapitalanlageportfolio abgeleiteten Durchschnittsrenditen in die Zukunft. Um die Unterschiede zu glätten, bilden sie das gewichtete Mittel dieser Renditen über jeweils fünf Jahre.
Zusätzlich rechnen sie auf diese Renditen einen 40-prozentigen Abschlag als Sicherheitspuffer ein. „Diesen hatte der Gesetzgeber seit Mitte der 1990er-Jahre bis zur Einführung des europäischen Versicherungsaufsichtsregimes Solvency II gefordert“, erläutert Happacher.
Auch wenn diese Vorgabe an den Höchstrechnungszins inzwischen nicht mehr gilt, setzt die DAV diesen Sicherheitsabschlag weiter in ihren Analysen an. Um ein ausreichendes Sicherheitsniveau zu gewährleisten, haben die Aktuare außerdem beschlossen, dass auch in Niedrigzinsphasen der Sicherheitsabschlag immer mindestens 0,4 Prozentpunkte betragen muss.
Letztlich bleibt es aus Sicht der DAV stets Aufgabe des Unternehmens und seines verantwortlichen Aktuars, im gegebenen rechtlichen Rahmen einen Garantiezins festzulegen. Dieser Zins muss zur Risikotragfähigkeit des Unternehmens und zu den Eigenschaften seiner einzelnen Produkte passen. Außerdem müssen Aktuare einen Rechnungszins festlegen, der zu ausreichend vorsichtigen handelsrechtlichen Deckungsrückstellungen führt.
Der vorgeschlagene Höchstrechnungszins in Höhe von 1,0 Prozent für 2026 gilt in diesem Rahmen als Obergrenze. Er sollte als gesetzlicher Höchstwert dienen, ist aber keine Empfehlung für Unternehmen und deren verantwortliche Aktuare.
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