- Von Barbara Bocks
- 16.12.2024 um 13:00
3. Altersvorsorge: Neue Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung
Für die gesetzliche Rentenversicherung gelten ab Anfang 2025 neue Beitragsbemessungsgrenzen (BBG). Versicherte in der allgemeinen Rentenversicherung und ihre Arbeitgeber müssen Beiträge bis zu einem Bruttoeinkommen von 8.050 Euro im Monat zahlen. Wer mehr verdient, muss für den Teil seines Bruttogehalts oberhalb dieser Einkommensgrenzen keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen.
In der knappschaftlichen Rentenversicherung steigt die Einkommensgrenze auf 9.900 Euro. Die Beitragssätze bleiben hingegen konstant bei 18,6 beziehungsweise 24,7 Prozent.
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