- Von Barbara Bocks
- 16.12.2024 um 13:00
4. Betriebliche Altersversorgung: Steuerersparnis und Sozialabgabenfreiheit steigen
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) hat auch direkten Einfluss auf die betriebliche Altersversorgung (bAV). So können Versicherte bis zu 8 Prozent der jeweils aktuellen BBG steuerfrei und 4 Prozent sozialabgabenfrei in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds einzahlen.
Damit bleiben 2025 in der betrieblichen Altersversorgung die Beiträge des Arbeitgebers und Entgeltumwandlungen des Arbeitnehmers in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder in einen Pensionsfonds jährlich bis zu 7.728 Euro steuer- und bis zu 3.864 Euro sozialabgabenfrei.
2025 beläuft sich der in der gesetzlichen Krankenversicherung für Leistungen der bAV geltende monatliche Freibetrag auf 187,25 Euro.
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