- Von Barbara Bocks
- 16.12.2024 um 13:00
5. Basis-Rente: Höherer Betrag bei der Steuererklärung absetzbar
In der Basis-Rente, auch Rürup-Rente genannt, ändern sich zum Jahreswechsel die Konditionen. Bereits seit 2023 können Versicherte 100 Prozent ihrer Einzahlungen als Sonderausgaben im Rahmen der Höchstbeträge bei ihrer Steuererklärung geltend machen. Mehr Last-Minute-Steuer-Tipps für 2024 finden Sie auch hier.
Ab 1. Januar 2025 steigt die Bemessungsgrenze auf 29.344 Euro. Für Ehegatten verdoppelt sich der Betrag. Zu den Sonderausgaben zählen auch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder für ein berufsständisches Versorgungswerk.
Durch das 2024 beschlossene Wachstumsschancengesetz wird der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung unter anderem bei der Basis-Rente bis 2058 gestreckt. Bislang sollte eine volle Besteuerung bereits ab 2040 erfolgen. Durch die Streckung ergeben sich für sämtliche Steuerpflichtige, die bis 2058 in Rente gehen, höhere Rentenfreibeträge. Die Basis-Rente wird so steuerlich attraktiver.
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