- Von Barbara Bocks
- 16.12.2024 um 13:00
7. Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung steigt
![Ärztin bespricht mit Patienten Befund: Die Beitragsbemessungsgrenze der GKV steigt 2025. Foto: DC Studio / Freepik](https://www.pfefferminzia.de/wp-content/uploads/2024/12/Krankenbett-2025-Versicherungen-Freepik.jpg)
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) wird jedes Jahr an die Einkommensentwicklung angepasst. Ab Anfang Januar 2025 soll die BBG in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bundesweit einheitlich auf jährlich 66.150 Euro, also monatlich 5.512,50 Euro, steigen. Bis zu diesem Einkommen müssen gesetzlich Versicherte ihren Beitrag an die Krankenkasse zahlen.
Die Versicherungspflichtgrenze soll 2025 bei 73.800 Euro jährlich liegen. Bis zur Versicherungspflichtgrenze müssen Beschäftigte gesetzlich krankenversichert sein. Wer über diesen Betrag hinaus verdient, kann sich privat krankenversichern.
Die gesetzlichen Krankenkassen erheben neben dem allgemeinen Satz von 14,6 Prozent Zusatzbeitragssätze. Diese Zusatzbeiträge variieren von Kasse zu Kasse und liegen 2024 im Schnitt bei 1,7 Prozent. 2025 werden die Krankenkassen sie durchschnittlich um 0,8 Prozentpunkte anheben.
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