- Von Barbara Bocks
- 13.11.2024 um 13:17
2. Tipp: Haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen
Alle fachmännischen Arbeiten rund um den Haushalt und das eigene Grundstück wirken steuersenkend.
Zum Beispiel den Garten winterfest machen, Pflanzarbeiten für das Frühjahr, Winterdienst am Gehweg, Reinigung der Fenster oder Weihnachtsputz im Haus – wenn ein Gewerbe das übernimmt, können Steuerpflichtige ein Fünftel der Arbeitskosten von bis zu 20.000 Euro absetzen. Damit der Fiskus die Zahlung anerkennt, müssen Handwerker stets gegen Rechnung arbeiten und Steuerzahler müssen stets unbar bezahlen.
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