- Von Barbara Bocks
- 13.11.2024 um 13:17
3.Tipp: Handwerkerleistungen in Steuererklärung angeben
Einen Maximalbetrag von 6.000 Euro an Arbeitskosten können Personen nutzen und 20 Prozent als Steuerbonus von ihrer Steuerlast abziehen lassen. Das gilt für alle Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen wie zum Beispiel Malerarbeiten und Parkett abschleifen lassen.
Extra-Tipp: Erreicht oder überschreitet der Steuerpflichtige den jährlichen Höchstbetrag für dieses oder das kommende Jahr, kann er mit dem Handwerksbetrieb eine Bezahlung in Teilrechnungen vereinbaren.
Allerdings werden dafür für beide Jahre Rechnungen vom Handwerksbetrieb mit Ausweis der Arbeitskosten – zumindest anteilig – benötigt. Werden diese überwiesen, kann der Steuerpflichtige die Maximalbeträge im Idealfall verdoppeln.
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