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Paar füllt Formulare aus: Auch für die kommende Steuererklärung können Steuerpflichtige noch durch bestimmte Tipps Steuern sparen. © wayhomestudio / Freepik
  • Von Barbara Bocks
  • 13.11.2024 um 13:17
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lesedauer Lesedauer: ca. 06:20 Min

Steuern zu sparen ist Volkssport in Deutschland. Wenn Steuerpflichtige ihre Steuerlast für das Jahr 2024 noch drücken wollen, sollten sie sich an den folgenden zehn Tipps des Lohnsteuerhilfevereins Bayern orientieren.

3.Tipp: Handwerkerleistungen in Steuererklärung angeben
Handwerker repariert eine Dusche: Handwerkerleistungen per Rechnung und bis zu einer Höhe von 6.000 Euro können die Steuerlast mindern. Foto: Freepik
Handwerker repariert eine Dusche: Handwerkerleistungen per Rechnung und bis zu einer Höhe von 6.000 Euro können die Steuerlast mindern. Foto: Freepik

Einen Maximalbetrag von 6.000 Euro an Arbeitskosten können Personen nutzen und 20 Prozent als Steuerbonus von ihrer Steuerlast abziehen lassen. Das gilt für alle Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen wie zum Beispiel Malerarbeiten und Parkett abschleifen lassen.

Extra-Tipp: Erreicht oder überschreitet der Steuerpflichtige den jährlichen Höchstbetrag für dieses oder das kommende Jahr, kann er mit dem Handwerksbetrieb eine Bezahlung in Teilrechnungen vereinbaren.

Allerdings werden dafür für beide Jahre Rechnungen vom Handwerksbetrieb mit Ausweis der Arbeitskosten – zumindest anteilig – benötigt. Werden diese überwiesen, kann der Steuerpflichtige die Maximalbeträge im Idealfall verdoppeln.

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Barbara Bocks

Barbara Bocks ist seit 2011 als Journalistin im Wirtschafts- und Finanzbereich unterwegs. Seit Juli 2024 ist sie als Redakteurin bei der Pfefferminzia Medien GmbH angestellt.

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