- Von Barbara Bocks
- 13.11.2024 um 13:17
4. Tipp: Kosten für energetische Sanierung steuerlich geltend machen
Bei Wärmedämmung, Fenster-, Türen- oder Heizungstausch, und ähnlichem können Eigenheimbesitzer nicht nur Arbeitskosten in der Steuererklärung geltend machen, sondern auch die Materialkosten. Das ist ein riesiger Vorteil gegenüber normalen Handwerkerleistungen. Bis zu einer gesamten Investitionssumme von 200.000 Euro können sie 20 Prozent als steuerliche Förderung über drei Jahre verteilt erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass ein Fachbetrieb die Sanierungsmaßnahmen übernimmt und eine spezielle Bescheinigung erstellt, dass die energetischen Mindestanforderungen erfüllt sind.
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