- Von Barbara Bocks
- 13.11.2024 um 13:17
8. Tipp: Arbeitnehmersparzulage nutzen
Liegt das zu versteuernde Einkommen von Ledigen unter 40.000 Euro (80.000 Euro bei Verheirateten), können sie die Arbeitnehmersparzulage für berechtigte Sparverträge mitnehmen. Dabei kann das Bruttoeinkommen bei Alleinstehenden ohne Kinder durchaus 51.200 Euro betragen, es kommt immer auf den Individualfall an.
Auch bei Verheirateten mit zwei Kindern und Doppelverdienern ist keine pauschale Aussage möglich. In diesem Fall kann das Bruttoeinkommen mitunter 124.200 Euro betragen und dennoch erhalten sie die Arbeitnehmersparzulage.
Die staatliche Förderung bei Bausparverträgen beträgt maximal 43 Euro und bei Wertpapiersparplänen zusätzlich bis zu 80 Euro für Alleinstehende. Bei Ehepaaren gelten die doppelten Beträge.
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