Wie werden die Effektivkosten einer Fondspolice berechnet? © Freepik
  • Von Sabine Groth
  • 04.12.2024 um 10:11
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Effektivkosten geben einen Überblick über die Kosten von Fondspolicen. Die Kennziffer soll Produktvergleiche erleichtern. Für Policen der dritten Schicht kann sie allerdings anders berechnet werden als für geförderte Basisrenten-Tarife.

Effektivkosten haben sich als Standard-Kennziffer für Fondspolicen (und andere Lebensversicherungen) etabliert. Ihre Aufgabe bringt die englische Bezeichnung Reduction in Yield auf den Punkt: Die Kennziffer misst, um wie viele Prozentpunkte die Kosten eines Vertrags die Rendite sinken lassen. Seit 2015 müssen Lebensversicherer diese Kennziffer in ihren Angeboten ausweisen. Sie soll für mehr Transparenz und Vergleichbarkeit sorgen. Denn die Kostenmodelle unterscheiden sich im Detail sehr stark. Hier können sowohl feste Beträge als auch beitrags- oder volumenabhängige Gebühren anfallen. Durch die Anlehnung an die sogenannte Bruttomethode kommen die Kosten für die Fondsinvestments ebenfalls hinzu.

Der Vergleich von Policen ist allerdings auch mit den Effektivkosten längst nicht so einfach wie etwa ein Kostenvergleich bei Investmentfonds. Bei Fondspolicen bezieht sich die Kostenquote immer auf den individuellen Vertrag und ist von mehreren Variablen abhängig, insbesondere wenn der Vertrag beitragsabhängige Kosten und pauschale Stückkosten enthält. So wirken sich eine längere Laufzeit und ein höheres Guthaben mindernd auf die Effektivkosten aus, denn die Kosten steigen weniger als das Fondsvermögen. Auch die unterstellte Wertentwicklung kann Einfluss auf die Kennziffer nehmen, auch wenn diese relativ gering ist, wie eine Auswertung der Deutschen Aktuarvereinigung zeigt. Je höher die Renditeannahme, desto höher die Effektivkosten. Allerdings werden diese von einer entsprechend höheren Rendite abgezogen und fallen daher, zumindest optisch, weniger ins Gewicht. Bei einer Renditeerwartung von 3 Prozent wären 1,5 Prozent Kosten schwerer zu verdauen als beispielsweise 1,8 Prozent bei 6 Prozent Vor-Kosten-Rendite.

Mit oder ohne Überschuss aus Kickbacks?

Auch unterschiedliche Berechnungsmethoden erschweren die Vergleichbarkeit. So können bei privaten Fondspolicen der dritten Schicht kostensenkende Elemente wie eventuelle Rückvergütungen, die Versicherer von Fondsgesellschaften erhalten und an die Kunden als Überschüsse weitergeben, gegengerechnet werden und die Effektivkosten mindern.

Bei den Basisrenten-Produkten der ersten Schicht ist dies nicht möglich. Hier gelten andere Regeln. Kostenrückerstattungen, die nicht vertraglich festgelegt sind oder in ihrer Höhe nicht bestimmt sind, dürfen dabei nicht in die Kalkulation einfließen. Kickbacks bleiben also außen vor, wodurch fondsgebundene Basisrenten tendenziell höhere Effektivkosten ausweisen können als ungeförderte, private Fondspolicen des gleichen Anbieters.

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Auch hier gibt es eine Trennung der Förderschichten. In der ungeförderten 3. Schicht gibt es je Produkt Muster-Produktinformationsblätter, mit vier Laufzeiten (12, 20, 30, 40 Jahre) und jeweils mit 1.000 Euro Jahresbeitrag oder 10.000 Euro Einmalbeitrag. Ganz klar, dass die Angaben bei fast 95 Prozent aller abgeschlossenen Produkte nicht stimmen. Oft werden sogar Beitragskombinationen berechnet, die tariflich gar nicht möglich sind.

Für staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte müssen Anbieter seit Anfang 2017 Produktinformationsblätter (PIB) erstellen, in denen Effektivkosten explizit ausgewiesen sind. Wie diese im Detail zu berechnen sind, gibt die Produktinformationsstelle Altersvorsorge (PIA) vor. Dabei ist eine weitere Besonderheit zu beachten. Kunden muss abweichend zur ungeförderten Vorsorge ein individuelles PIB passend zu ihren Vertragsdaten und ihrer Investmentauswahl ausgehändigt werden. Zudem müssen Anbieter aber auch Muster-PIBs mit Standarddaten für alle zertifizierten Produkte erstellen. Hier muss bei der Berechnung der Effektivkosten stets von den Maximalkosten ausgegangen werden, also zum Beispiel der teuerste mögliche Fonds gewählt werden.

Das Fraunhofer-Institut für Techno- und Wirtschaftsmathematik ITWM hat in einer Studie festgestellt, dass die Muster-PIBs als Basis für Studien und Vergleiche nicht taugen. Die Kosteninformationen würden nur theoretische Einzelfälle zeigen. Mit realistischen Kostensätzen, wie sie in der Praxis üblich sind, fielen die Effektivkosten meist deutlich geringer aus, heißt es vom ITWM. Eine Vergleichbarkeit ist somit trotz standardisierter PIBs gar nicht so einfach.

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Sabine

Sabine Groth

Sabine Groth schreibt seit über 20 Jahren schwerpunktmäßig über Geldanlage sowie weitere Finanz- und Wirtschaftsthemen, seit 2009 als freie Journalistin. Zu ihren Auftraggebern zählen vor allem Fachmagazine und -portale.

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