Immer größere private Vermögen wie auch Betriebsvermögen gehen an die nächste Generation über. Damit dies gelingt, sind gute Konzepte gefragt. © picture alliance / Shotshop | Monkey Business 2
  • Von Redaktion
  • 14.06.2023 um 13:01
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Immer mehr Vermögen wird in Deutschland an die nächste Generation übertragen – bei bestimmten Konzepten können die Vermögensinhaber die Kontrolle behalten. Wie diese funktionieren und was es dabei zu beachten gibt, erklärt Maximilian Kleyboldt, Vorstand des Financial Planning Standards Board Deutschland, in seinem Gastbeitrag.

Beim Steuerabzug werden laufende Erträge, die dem Schenker und somit dem Nießbraucher zustehen und Veräußerungsgewinne, die dem Erwerber beziehungsweise dem Eigentümer und Depotinhaber zuzurechnen sind, nicht getrennt. Somit zahlt der Erwerber und somit der Eigentümer/Depotinhaber zunächst auch die Abgeltungsteuer für die dem Schenker und Nießbraucher zustehenden und von diesem zu versteuernden laufenden Erträge. Die zu viel gezahlten Steuern werden im Rahmen der Veranlagung des Erwerbers, dem Eigentümer und Depotinhaber, angerechnet beziehungsweise werden erstattet.

Vermögensplanung mit Versicherungslösungen

Daneben gibt es viele weitere Gestaltungsmöglichkeiten, etwa die sogenannte 99/1-Lösung mit Versicherungen. Versicherungslösungen eignen sich gut, um Gestaltungswünsche bei Vermögen, Schenkungen und Nachlass einfach und gezielt umzusetzen. Sie zielen darauf ab, Ihren Wohlstand über Generationen hinweg zu sichern. Die Kapitalanlagen können damit an Steuereffizienz, Flexibilität und Ertragschancen gewinnen. Die Argumente sprechen insbesondere bei langfristiger und aktienorientier Strategie für eine Versicherungslösung. In Bezug auf die Nachfolge sind folgende Vorteile zu nennen: Optimierung von Vermögensanlage durch Einkommensteuerstundungseffekte, Einkommensteuerfreie Todesfallleistung und kontrollierte Vermögensübertragung zu Lebzeiten, was heißt, dass ein Vetorecht des Schenkenden bei Verfügungen mit der 99/1-Lösung bestehen bleibt.

Gleichwohl gilt: Natürlich sollte der Vermögensinhaber bei der Nachlassplanung nie aus rein steuerlichen Gesichtspunkten übereilte Entscheidungen treffen. Auch die eigene finanzielle Absicherung darf er nicht aus den Augen verlieren.

Estate Planning als Mehrwertdienstleistung

Kurzum: Für den Vermögensinhaber ist es wichtig, nicht nur die Rechte und Pflichten, sondern auch die zahlreichen Gestaltungsmöglichkeiten im deutschen Erbrecht zu kennen, um frühzeitig zu handeln. Wichtige Hilfestellung leisten dabei CFP®-Professionals und insbesondere CFEP®-Professionals, sogenannte Estate Planner. Estate Planning ist der Fachbegriff, der die Beratung für den Vermögensübergang zwischen den Generationen beschreibt. Estate Planning geht über die reinen steuerlichen oder rechtlichen Aspekte der Vermögensnachfolge hinaus und will auch die wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen des Vermögensübergangs seitens des Erblassers, seines Erben und auch der nachfolgenden zweiten Generation planen und transparent machen. Estate Planning ist Finanzplanung zu Ende gedacht.

Autor Maximilian Kleyboldt ist Vorstand des Financial Planning Standards Board (FPSB) Deutschland. Er ist neben seiner Vorstandstätigkeit auch Direktor im Wealth Planning bei der Bethmann Bank in Frankfurt am Main.

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