- Von Andreas Harms
- 12.01.2023 um 12:59
Für das Steuerjahr 2023 werden nach zwei Jahren Pause wieder sogenannte Vorabpauschalen auf Investmentfonds fällig. Das liegt daran, dass die Bundesbank den dafür maßgeblichen Basiszins auf 2,55 Prozent gehoben hat.
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Hintergrund: Wer Investmentfondsanteile besitzt, muss jedes Jahr ausgeschüttete Zinsen und Dividenden versteuern. Legen Fonds aber die Erträge direkt wieder an, ohne sie auszuschütten (thesaurierende Fonds), oder schütten sie nur sehr wenig aus, unterstellt der Staat eine sogenannte fiktive Ausschüttung. Die ist zu versteuern und berechnet sich über eine Formel, in die der jährlich festgelegte Basiszins einfließt. Weil der aber zwei Jahre unter null lag (minus 0,05 Prozent für 2022), wurden auch keine Vorabpauschalen fällig.
Das wird – wie bereits erwähnt – in diesem Jahr anders. Zunächst rechnet die depotführende Bank die Vorabpauschale auf den Sparerfreibetrag an, der in diesem Jahr auf 1.000 Euro pro Person gestiegen ist. Auf alles, was darüber hinaus geht, wird die Abgeltungssteuer von 25 Prozent plus eventuelle Kirchensteuer fällig. Zuflusstag ist der 2. Januar 2024. Weil die Banken das Geld aber nicht einfach den Fondsbeständen entnehmen dürfen, buchen sie die Steuer vom Konto ab. Darauf weist zum Beispiel der Investmentverband BVI hin.
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