- Von Mario Strehl
- 08.05.2023 um 09:08
Nehmen wir jedoch 2,0 Prozent Zinsertrag im Jahr für diese 100.000 Euro an und nehmen wir auch an, dass der Kunde dafür den Sparerfreibetrag verwendet. Auch hier lässt sich dein Kunde 440 Euro monatlich (also wie bei der Rentenversicherung) auszahlen, das heißt, er entnimmt monatlich diesen Betrag. Zinsen oberhalb des Freibetrags werden mit Abgeltungssteuer belegt. Sein Ausgangskapital wäre in dieser Variante nach 23 Jahren und 2 Monaten verzehrt.
Wird dein Kunde also über 90 Jahre alt (67 Jahre plus 23 Jahre), dann entsteht ein Problem: das Kapital wäre aufgebraucht und damit die monatliche Entnahme beendet. Rechnet dein Kunde mit einem längeren Leben als bis zum 95. Lebensjahr, könnte eine sehr gute Rentenversicherung die bessere Wahl sein.
Achtung, mitdenken!
Wählt dein Kunde diese Variante 2, dann passiert – sinnbildlich – ja Folgendes: die letzten 440 Euro entnimmt er erst nach etwa 23 Jahren. Die vorletzten 440 Euro nach knapp 23 Jahren und so weiter. Das bedeutet letztlich aber auch, dass ein Teil seines Kapitals 10, 15 oder gar 20 Jahre verzinslich angelegt ist, ohne dass er an dieses Kapital, an genau diese Monatsraten, geht.
Deshalb starten wir ein Experiment:
Was würde passieren, wenn das 100.000-Euro-Ausgangskapital aufgeteilt würde? In einen Teil, der wie in der oben genannten Variante 2 wenig ertragreich mit 2,0 Prozent im Jahr rentiert, aber dabei eben auch nicht volatil schwankt, sodass dein Kunde jederzeit bedenkenlos monatlich entnehmen kann.
Den zweiten Teil, also den Teil, auf den er erst in einigen Jahren zugreifen muss – nämlich wenn der erste Teil, nennen wir es das „Entnahme-Konto“, durch seine 440 Euro-Entnahmen aufgebraucht ist – er diesen Teil des Kapitals aber durch deine Beratung zwar etwas volatiler, aber dadurch vermutlich ertragreicher anlegen könnte?
Machen wir wieder ein Beispiel:
Dein Kunde teilt sein Ausgangs-Kapital in 62.500 Euro und 37.500 Euro auf. Den größeren Teil legt er, wie in Variante 2, an und entnimmt sich bei 2,0 Prozent Zins im Jahr die gleichen 440 Euro pro Monat.
Dieser Teil seines Kapitals wäre dann – ebenfalls nach Steuern (selbe Annahme wie oben) – schon nach 13,5 Jahren aufgebraucht und nicht erst nach gut 23 Jahren wie in Variante 2. Logisch, ist auch weniger Geld.
Aber: Der zweite Teil seines Kapitals würde nun gut 13 Jahre für ihn arbeiten. Nehmen wir an, dein Kunde könnte über diese Zeit eine Rendite nach Steuern von 4 Prozent im Jahr erreichen.
Dann entwickelte sich der angelegte Betrag von 37.500 Euro zu knapp 58.000 Euro. Wenn nach 13 Jahren und 6 Monaten sein Entnahme-Konto aufgebraucht ist, dann nimmt er den zweiten Teil, der nun 58.000 Euro beträgt, und legt ihn wieder wenig volatil bei 2,0 Prozent im Jahr an und entnimmt sich weiterhin 440 Euro pro Monat. Es würde weitere 12,5 Jahre dauern, bis auch der zweite Teil des Kapitals aufgebraucht wäre.
Bedeutet: Im Vergleich zur Rentenversicherungs-Variante läge die Entnahmedauer um fast 8 Jahre höher und bei der Entnahme von einer verzinslichen Anlage alleine, wäre beim sogenannten Zwei-Konten-Modell die Entnahmezeit immer noch 2,5 Jahre länger.
Seite 5: Alles noch mal auf einen Blick
2 Kommentare
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kommentierenjoachim.dolatschko@der-finanzberater.de
Vor 2 JahrenWie wäre es denn mit einer Möglichkeit Nummer? So wie beim 2-Konten Modell, nur dass das Kapital nach 13 Jahren in eine weitere Rentenversicherung geht. Könnte eine interessante Rechnung sein und evtl. zu einer noch höheren lebenslangen Rente führen?
mail@mariostrehl.com
Vor 2 JahrenAbsolut, Herr Dolatschko!
Deshalb sehen Sie im Beitrag auf Seite 4 unten auch die Einstellung “Halbeinkünfteverfahren”. Denn manchmal kann es eben, genau wie Sie schreiben, Sinn machen, dass das Kapital-Konto innerhalb einen Fondspolice geführt wird und damit dann ggf. auch steuerlich noch einmal einen Vorteil bringen kann.
Danke fürs Lesen!
Mario