- Von Andreas Harms
- 05.12.2023 um 16:07
Das Generationenkapital sei tatsächlich verschoben worden, weil die gesetzliche Grundlage noch (!) fehlt. Diese erforderliche Grundlage sieht sie im Rentenpaket II, das aber noch nicht umgesetzt ist. Und das übrigens auch die Haltelinie von 48 Prozent beim Rentenniveau über 2025 hinaus verlängern soll.
Doch das Generationenkapital war überhaupt kein Thema für die Fokusgruppe Altersvorsorge, wirft Martin Stenger ein. Die sollte sich nämlich mit zusätzlicher Vorsorge befassen. Also geht es nun damit weiter.
Zuschüsse oder Steuervorteile?
Denn auch dort droht Ungemach. Manche Konzepte können den Staatshaushalt zusätzlich belasten – was derzeit keine allzu tolle Idee ist – und andere nicht. Denn man kann Vorsorgeverträge direkt über Zulagen fördern, oder indirekt über steuerliche Nachlässe. Wobei der BVI sogar ein entsprechendes Konzept für das Altersvorsorgedepot vorgelegt hatte. „Bei der Beratung der Fokusgruppe ist der Vorschlag für Freibeträge nicht beachtet worden“, sagt Todorova. Die künftige Förderung sollte aus Zulagen, Sonderausgabenabzug und nachgelagerter Besteuerung bestehen. „Und das ist dann haushaltsrelevant, weil Zulagen Geld kosten“, so Todorova.
Ist also die Vorsorgereform wegen der Haushaltskrise gefährdet? Nun ja, kann sein, kann nicht sein. Von einem Referentenentwurf kann die Expertin noch nichts berichten. Nur, dass Fokusgruppen-Chef Florian Toncar nach wie vor im kommenden Jahr einen Gesetzesentwurf vorlegen will und die neuen Regeln 2025 greifen sollen. Allerdings stehen in der zeitlichen Rangliste noch ein paar Gesetze davor: Zum Beispiel das erwähnte Rentenpaket II für die gesetzliche Rente und neue Regeln für die betriebliche Altersvorsorge (bAV).
Aber: Aus dem Finanzministerium sei immerhin schon zu hören, dass man an den Eckpunkten für das neue Gesetz arbeitet. Abteilungen seien damit befasst, die Hinweise von der Fokusgruppe und diverse offene Fragen zu behandeln. Sie persönlich könne sich vorstellen, dass im ersten Quartal 2024 die Eckpunkte vorliegen.
Das Gute an der 48-Prozent-Haltelinie
Und dann bringt Todorova einen interessanten Gedanken. Denn anstatt draufzuhauen, findet sie an der 48-Prozent-Haltelinie in der gesetzlichen Rente sogar eine gute Seite. „Diese 48 Prozent erlauben Flexibilität auf Seiten des BMAS [Ministerium für Arbeit und Soziales, Anm. d. Red.], um Garantien in der privaten Altersvorsorge zu lockern“, sagt sie.
Der Gedanke dahinter: Dieses Mindestrentenniveau bildet einen Sicherheitssockel, eine Grundversorgung. Weshalb übrigens noch nicht ernsthaft über komplett wegfallende Garantien in der privaten Vorsorge gesprochen wurde, solange die 48 Prozent nicht weiter festgeschrieben waren. Jetzt ist das aber der Fall. Man kann also offenbar Risiken erhöhen, weil der Sockel gefestigt ist.
Seite 3: Die Sache mit der lebenslangen Rente
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