- Von Andreas Harms
- 05.12.2023 um 16:07
Todorova nennt als Beispiel das vom BVI vorgeschlagene Altersvorsorgedepot. „Das muss auch ohne Garantievorgaben funktionieren“, stellt sie klar. Für Garantieprodukte sei aber in der Förderung ebenfalls Raum vorhanden. Oder wie es Michael Hauer ausdrückt: „Es darf Garantie drin sein, muss aber nicht.“
Er ist es dann auch, der den zweiten Knackpunkt anspricht: die lebenslange Rente. Schließlich hatte es durchaus für einen kollektiven Schnaufer in der Aktuar- und Versicherergemeinschaft gesorgt, als die Fokusgruppe die sogenannte Leibrente für nicht mehr erforderlich erklärte. Womit natürlich auch das Langlebigkeitsrisiko nicht mehr abgesichert wäre.
Sinnvolle Flexibilität
„Es war eine Empfehlung mit sehr starker Mehrheit aus Wissenschaftlern, Verbraucherschützern und den Ministerien“, berichtet Todorova und bezieht sich damit auf die Fokusgruppe. Natürlich begrüßten sie und der BVI diese Entscheidung – was jetzt auch nicht wirklich verwundert. Aber: „Es geht nicht darum, Leibrenten zu verbieten, schlechtzureden oder nicht mehr anzubieten“, glättet sie ein paar Wogen. Stattdessen könnten die Menschen nun viel besser auf ihre Situation und schon vorhandene Produkte reagieren. Diese Flexibilität könne sehr sinnvoll sein, so die BVI-Frau, und darum gehe es.
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