- Von Sabine Groth
- 16.05.2023 um 12:24
In Teil 3 unserer Serie „Fondspolice vs. Fonds-Direktanlage – So entscheiden Sie richtig!“ haben wir dargestellt, wie unterschiedlich Kapitalauszahlungen aus Fondspolicen und aus der Direktanlage in Fonds besteuert werden – und anhand eines Beispiels gezeigt, wie sich die unterschiedlichen Steuerregeln auf das Endergebnis auswirken können. Bei der Berechnung der Nachsteuer-Auszahlungen gilt es jedoch, weitere Einflussfaktoren zu beachten. Mit einigen Stellschrauben können die Ergebnisse der Ablaufsumme erheblich verändert werden.
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So spielt zum Beispiel die unterstellte Häufigkeit von Umschichtungen des angesparten Guthabens in andere Fonds eine Rolle. Während dies in Fondspolicen steuerneutral und – abhängig vom Vertrag – meist auch kostenfrei vonstatten geht, handelt es sich bei der Fonds-Direktanlage bei einer Umschichtung um einen steuerpflichtigen Verkauf von Anteilen und einen eventuell mit Anschaffungskosten verbundenen Neukauf von Anteilen. Es wird also direkt Abgeltungsteuer auf (hoffentlich) erzielte Gewinne fällig, und entsprechend weniger Kapital kann wieder angelegt werden (siehe Teil 1 der Serie).
Wenn Steuervorteile gar nicht genutzt werden
Auch die Anzahl und Zeitpunkte der Fondswechsel haben Einfluss auf das Hochrechnungsergebnis. Wird gar nicht gewechselt, kommt auch nicht der steuerliche Vorteil der Fondspolice zum Tragen. Zwar ist bei einer Anlage über mehrere Jahrzehnte die Überprüfung der Qualität der gewählten Fonds dringend zu empfehlen, in der Praxis werden die Möglichkeiten, die Fondspolicen hier bieten, aber nur wenig genutzt. Einmal vermittelt, bleibt die Police gern jahrzehntelang unangetastet, wie Assekurata in einer Marktumfrage feststellte. Die Wechselquote liegt demnach pro Versicherten und Jahr zwischen 0 und 1. Oder anders gesagt: 99 Prozent der Fondspolicen-Kunden halten an den einmal gewählten Fonds fest. Moderne Fondspolicen bieten aber auch automatische Umschichtungsmechanismen, wie Rebalancing, ein Startmanagement und ein Ablaufmanagement. Die dadurch stattfindenden Fondswechsel führen schnell zu einem Vorteil gegenüber den gleichen Angeboten in der Direktanlage.
Reduzierter Zinseszins durch Vorabpauschale
Einen ähnlichen Effekt wie Fondswechsel hat die bei der Fonds-Direktanlage anfallende Vorabpauschale. Ihre Höhe ist abhängig vom jährlich festgelegten Basiszins (siehe Teil 4 der Serie). Je höher dieser ausfällt, desto mehr Geld geht vorzeitig ans Finanzamt und kann nicht an den Kapitalmärkten arbeiten. Um die Entwicklung des Basiszinses über die nächsten zwanzig oder dreißig Jahre zu prognostizieren, braucht es allerdings eine exzellente Glaskugel. Solange uns aber nicht wieder Jahrzehnte mit negativen Zinsen erwarten, wird sich die Vorabpauschale negativ auf die Rendite von Fondsdepots auswirken.
Steueroptimierung bei der Auszahlung
Auch über die Auszahlung selbst lässt sich das Anlageergebnis beeinflussen. Da Fondsanleger eventuell bereits während der Laufzeit reichlich an den Fiskus gezahlt haben, müssen sie am unterstellten Ende der Laufzeit meist sehr viel weniger abführen als Fondspolicen-Sparer. Diese profitieren zwar vom vorteilhaften Halbeinkünfteverfahren, soweit die Police bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Der zu versteuernde halbe Unterschiedsbetrag aus einer langfristigen Police kann aber die Steuerprogression im Verkaufsjahr ordentlich nach oben treiben. Denn hier gilt nicht wie bei Fonds der pauschale Abgeltungssteuersatz, sondern der persönliche Einkommensteuersatz.
Zumindest beim aktuellen Höchststeuersatz von 45 Prozent bleibt dennoch immer ein kleiner Vorteil (45 Prozent / 2 = 22,5 Prozent) gegenüber der Abgeltungsteuer. Um den Progressionseffekt abzumildern, kann eine Streckung der Kapitalauszahlung über mehrere Jahre durch Teilentnahmen erfolgen. So muss immer nur der entsprechende Teil des Unterschiedsbetrags versteuert werden, was die Gesamtsteuerlast senken und das Gesamtergebnis verbessern kann. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, eine ältere versicherte Person einzusetzen. Bei deren Tod ist die Auszahlung des Guthabens einkommensteuerfrei. Voraussetzung für dieses Konzept ist ein Whole-Life-Tarif, der sich lebenslang verlängern lässt, denn wann der Versicherungsfall eintreten wird, ist ungewiss.
Zum Nachlesen: Unserer Serie „Fondspolice vs. Fonds-Direktanlage – so entscheiden Sie richtig!“
>> Hier geht es zu Teil 1: Was bei einem Fondswechsel zu beachten ist
>> Hier geht es zu Teil 2: Wie werden eigentlich Investmentfonds besteuert?
>> Hier geht es zu Teil 3: Wie unterschiedlich Steuern die Kapitalauszahlungen mindern
>> Hier geht es zu Teil 4: Wie ein hoher Basiszins Fondssparer belastet
>> Hier geht es zu Teil 5: Mit diesem Konzept bleiben Fondspolicen steuerfrei
>> Hier geht es zu Teil 6: Diese Regeln zur Besteuerung von Lebensversicherungen sollten Sie kennen
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