- Von Sabine Groth
- 24.05.2023 um 13:25
In den bisherigen Teilen unserer Serie „Fondspolice vs. Fonds-Direktanlage – So entscheiden Sie richtig!“ ging es vor allem um den langfristigen Vermögensaufbau für die Altersvorsorge und was am Ende aufgrund der unterschiedlichen steuerlichen Regelungen für Fondspolice und Fonds-Direktanlage dabei herauskommen kann. Mit dem Rentenbeginn hat das Thema Altersvorsorge jedoch noch nicht ausgedient. Aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung hat sich das durchschnittliche Seniorenleben verlängert und die finanzielle Planung des Ruhestands an Bedeutung gewonnen.
Nicht alle brauchen pünktlich zum Rentenbeginn ihr gesamtes angespartes Guthaben als Kapitalauszahlung. Meist soll es über viele Jahre den Ruhestand vergolden oder auch einfach nur helfen, einen gewissen Lebensstandard zu erhalten. Moderne Fondspolicen bieten je nach Anbieter und Tarif verschiedene Möglichkeiten, auf das Guthaben im Alter zuzugreifen. Ruheständler, die im direkten Besitz von Fondsanteilen sind, können entscheiden, wann sie wie viele Anteile verkaufen. Zudem kann über Entnahmepläne ein regelmäßiger Verkauf von Anteilen automatisch erfolgen.
Keine lebenslange Leibrente ohne Versicherung
Eines ist in der Fonds-Direktanlage allerdings nicht möglich: Eine lebenslange Verrentung des Kapitals und damit die Absicherung des Langlebigkeitsrisikos kann nur die Fondspolice in Form einer privaten Rentenversicherung bieten. Die monatlichen Zahlungen fließen bis zum Lebensende aufs Konto, egal ob dies mit 70 oder 120 Jahren erreicht ist. Sie sind eine gute Ergänzung oder auch ein Ersatz für die ebenfalls lebenslangen gesetzlichen Renten.
Auch wer sein Vermögen zunächst über die Fonds-Direktanlage aufbaut, versperrt sich nicht automatisch den Weg zu einer lebenslangen Leibrente im Alter. Es ist nur etwas komplizierter und steuerlich unvorteilhafter. Da für eine Verrentung eine Versicherung nötig ist, müssen zunächst die angesparten Fondsanteile verkauft und für die erzielten Erträge Abgeltungsteuer ans Finanzamt abgeführt werden (siehe Teil 3 der Serie). Das durch die Steuerzahlung geminderte Kapital kann dann als Einmalbeitrag in eine sofortbeginnende Rentenversicherung fließen. Dabei fallen nochmals Abschlusskosten an, die den für die Verrentung zur Verfügung stehenden Anlagebetrag weiter schrumpfen lassen.
Was die Höhe von Kapitalauszahlungen beeinflusst
Diese Regeln zur Besteuerung von Lebensversicherungen sollten Sie kennen
Mit diesem Konzept bleiben Fondspolicen steuerfrei
Wer hingegen von vornherein eine fondsgebundene Rentenversicherung gewählt hat und sich für eine lebenslange Verrentung des Kapitals entscheidet, muss zunächst einmal gar nichts versteuern und hat auch keine Abschlusskosten für ein neues Produkt. Stattdessen kann das volle Anteilsguthaben in die Verrentung einfließen.
Allerdings will der Fiskus auch vom Fondspolicen-Kunden einen kleinen Obolus. Von den monatlichen Rentenzahlungen unterliegt ein Ertragsanteil dem persönlichen Einkommensteuersatz. Die Höhe dieses Ertragsanteils hängt vom Alter des Rentenberechtigten bei Beginn der Zahlungen ab und bleibt während des Rentenbezugs unverändert (mehr dazu erfahren Sie in Teil 9 der Serie). Beginnt die Rente mit 65 oder 66 Jahren, liegt der Ertragsanteil beispielsweise bei 18 Prozent. Diese Besteuerung des Ertragsanteils betrifft nicht nur den langfristigen Fondspolicen-Kunden, auch Rentenzahlungen aus der Sofortrente sind so zu versteuern.
Weniger Steuern, höhere Leibrente
Wird die lebenslange Verrentung für das Ruhestands-Kapital gewählt, ist der Fondspolicen-Besitzer steuerlich bessergestellt. Allerdings ist er im Deckungsstock des Versicherers investiert, der eine begrenzte Rendite abwirft. Der Fonds-Kunde muss auf seine gesamten erzielten Gewinne Abgeltungsteuer abführen, zum Teil auch schon während der Laufzeit, wenn er sein Fondsguthaben in andere Fonds umschichtet. Der Vorteil während der Auszahlungsphase ist jedoch, dass der Kunde weiterhin investiert bleibt und die Chance auf eine attraktive Wertentwicklung des Guthabens hat. Beim Fondspolicen-Kunde hingegen greift der Fiskus vor der Verrentung nicht zu, so dass er in den meisten Fällen mit einer höheren Summe starten kann und eine höhere lebenslange monatliche Leibrente erhält. Übrigens: Sollte ein Fondspolicen-Kunde in der Auszahlungsphase investiert bleiben wollen, so kann er dies auch innerhalb einer Fondspolice tun. Die regelmäßigen Auszahlungen wären dann Entnahmen oder ein automatischer Auszahlplan, die steuerlich gesehen, wie die Entnahmen aus der Direktanlage behandelt würden. Wofür sich die Kundschaft letztendlich entscheidet, hängt von den individuellen Bedürfnissen im Alter ab.
Zum Nachlesen: Unserer Serie „Fondspolice vs. Fonds-Direktanlage – so entscheiden Sie richtig!“
>> Hier geht es zu Teil 1: Was bei einem Fondswechsel zu beachten ist
>> Hier geht es zu Teil 2: Wie werden eigentlich Investmentfonds besteuert?
>> Hier geht es zu Teil 3: Wie unterschiedlich Steuern die Kapitalauszahlungen mindern
>> Hier geht es zu Teil 4: Wie ein hoher Basiszins Fondssparer belastet
>> Hier geht es zu Teil 5: Mit diesem Konzept bleiben Fondspolicen steuerfrei
>> Hier geht es zu Teil 6: Diese Regeln zur Besteuerung von Lebensversicherungen sollten Sie kennen
>> Hier geht es zu Teil 7: Was die Höhe von Kapitalauszahlungen beeinflusst
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