- Von Sabine Groth
- 19.07.2023 um 10:56
Gleich vorab: Es gibt nicht die eine perfekte Lösung für alle Fondspolicen-Besitzer. Sowohl der Auszahlplan als auch die garantierte lebenslange Rente haben ihre Daseinsberechtigung. Und es muss auch keine Entweder-Oder-Entscheidung sein. Beide Lösungen lassen sich in Fondspolicen gut kombinieren, beispielsweise als anfänglicher Auszahlplan und einer lebenslangen Rente ab 85 Jahren, wie es aus dem Fonds-Riester bekannt ist. Bevor eine Entscheidung gefällt wird, sollte man jedoch zumindest die wichtigsten Unterschiede zwischen Auszahlplan und Verrentung kennen.
Die interessante Alternative zur Verrentung
Wie Marktschwankungen Auszahlpläne beeinflussen
Wie sich eine Dynamik auf Auszahlpläne auswirkt
Die Absicherung des Langlebigkeitsrisikos ist das Hauptargument für eine lebenslange Verrentung. Die vereinbarte Zahlung garantiert der Versicherer bis ans Lebensende. Durch Überschüsse aus den Anlagen oder freiwerdendes Kapital aus zu vorsichtigen Schätzungen kann sich die Rente während der Laufzeit erhöhen. Beim Auszahlplan hingegen kann das Kapital ausgehen, bevor das Leben zu Ende ist. Zwar können hier die Renditechancen der Kapitalmärkte voll genutzt werden, aber diese sind auch mit Risiken verbunden. Wie lange wie viel Geld tatsächlich ausgezahlt werden kann, ist ungewiss.
Renditechancen: Geld auch im Ruhestand arbeiten lassen
Für die lebenslange Rente fließt das Vertragsguthaben in den meisten Fällen in das Sicherungsvermögen. Die Renditechancen sind hier aufgrund gesetzlicher Vorgaben zu einer sehr sicherheitsbetonten Anlage begrenzt. Insbesondere die Niedrigzinsphase hat die Anleihe-dominierten Sicherungsvermögen herausgefordert. Als Reaktion haben erste Gesellschaften einen fondsgebundenen Rentenbezug entwickelt, bei dem zumindest ein Teil des Vermögens in Fonds investiert bleibt.
Solchen Beschränkungen unterliegen die Kunden bei einem Auszahlplan nicht. Sie können ihr Risiko-Rendite-Profil durch ihre Investment-Auswahl frei bestimmen. So können sie auch im Ruhestand, der mehrere Jahrzehnte andauern kann, die Renditechancen der Aktienmärkte nutzen.
Im Todesfall: Was für die Erben bleibt
Bei der lebenslangen Verrentung enden die regelmäßigen Rentenzahlungen mit dem Tod des Versicherten und zu vererben gibt es nichts. Wer dennoch seine Angehörigen zu einem gewissen Grad absichern will, kann eine Rentengarantiezeit abschließen – beispielsweise über 10 oder 20 Jahre –, in der die monatliche Rente auch im Sterbefall weiter gezahlt wird. Bei einigen Anbietern kann vereinbart werden, dass bei Tod bis zu einem bestimmten Lebensalter das nicht verbrauchte Kapital an einen Begünstigten oder den Erben fließt.
Entscheidet sich der Kunde gegen die Verrentung des Kapitals und kann es in der Verfügungsphase frei nutzen, etwa für unregelmäßige Teilentnahmen oder Auszahlpläne, bleibt es sein persönliches Policenguthaben, das er im Todesfall (genau wie in der Ansparphase) vererben beziehungsweise einem Begünstigten zukommen lassen kann. Voraussetzung: Im Vertrag ist vereinbart, dass die Todesfallleistung dem Vertragsguthaben entspricht.
Besteuerung: Der Fiskus will auch ein Stück vom Kuchen
Egal, ob lebenslange Rente oder Auszahlplan: Ein Teil der monatlichen Rente fließt an das Finanzamt. Während bei der Verrentung der Ertragsanteil steuerpflichtig ist, kommt beim Auszahlplan innerhalb einer Fondspolice in den meisten Fällen das Halbeinkünfteverfahren und ansonsten die Abgeltungsteuer zum Einsatz. Tendenziell dürfte beim Auszahlplan die Steuerlast höher ausfallen, da die während der Ansparphase erzielten Erträge anteilig mit den monatlichen Auszahlungen zu versteuern sind. Mehr zu den Unterschieden der steuerlichen Behandlung von lebenslangen Renten und Auszahlplänen in Fondspolicen liefert Teil 5 dieser Serie.
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