- Von Sabine Groth
- 24.07.2023 um 15:08
Bei der Entscheidung, ob das angesparte Kapital aus einer Fondspolice für eine lebenslange Rente oder für einen Auszahlplan genutzt wird, sollte eines nicht vergessen werden: die Steuer. Denn schließlich zählt, was tatsächlich zum Ausgeben übrigbleibt. Und die Unterschiede in der Steuerlast können beträchtlich sein, da lebenslange Renten und Auszahlpläne verschiedenen steuerlichen Regeln unterliegen.
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Bei der Verrentung gilt die Ertragsanteilbesteuerung. Ein über den gesamten Zeitraum fixer Prozentsatz der monatlichen Auszahlung ist mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Wie hoch der Ertragsanteil ausfällt, hängt vom Lebensalter bei Rentenbeginn ab. Liegt dieses beispielsweise bei 65 Jahren, beträgt der Satz 18 Prozent. Starten die Zahlungen erst zum 75. Geburtstag, sind es nur 11 Prozent. Je später der Rentenbeginn, desto geringer der zu versteuernde Ertragsanteil. Denn er spiegelt fiktive Erträge während der Rentenphase wider. Erträge, die während der Ansparphase mit der Fondspolice erzielt wurden, bleiben bei lebenslangen Renten steuerfrei.
Zu versteuernde Erträge der Ansparphase belasten Auszahlplan
Dies ist beim Auszahlplan innerhalb einer Fondspolice nicht der Fall. Die monatlichen Auszahlungen sind nichts anderes als Teilentnahmen und werden auch so versteuert. Lief die Police mindestens zwölf Jahre und ist der Kunde bei Auszahlungsbeginn mindestens 62 Jahre alt (12/62-Regel), gilt das Halbeinkünfteverfahren. Die Hälfte der tatsächlich während der gesamten Laufzeit der Police erzielten anteiligen Erträge (Unterschiedsbetrag zwischen Ein- und Auszahlung) unterliegen dem individuellen Steuersatz.
Im Gegensatz zum klassischen Fondssparplan fallen bei einer Fondspolice während der Laufzeit keine Steuern an, sondern erst, wenn Geld entnommen wird. Die über die Jahre erzielten Erträge sind daher nicht zu unterschätzen. Ein Beispiel: Wurden 20 Jahre lang fixe monatliche Raten eingezahlt und wird ein linearer Zinssatz von 6 Prozent unterstellt, würden die Erträge fast die Hälfte des Endbetrags ausmachen. Bei einer Anspardauer von 40 Jahren wären es sogar drei Viertel des Endbetrags. Hinzu kommen die erzielten Erträge während der Auszahlphase.
Insgesamt dürfte die Steuerlast daher bei Auszahlplänen höher ausfallen als bei der lebenslangen Verrentung. Bei Auszahlplänen müsste also regelmäßig ein höherer Betrag dem Vertragskapital entnommen werden, um auf die gleiche Nettoauszahlung zu kommen.
Je erfolgreicher die Fondspolice, desto höher die Steuerlast
Wie groß dieser Unterschied ist, lässt sich nicht pauschal berechnen, sondern hängt vom individuellen Fall ab. Diverse Faktoren spielen hierbei eine Rolle. Zum Beispiel das Einkommen im Alter, das die Höhe des individuellen Steuersatzes bestimmt. Entscheidender sind jedoch die Erträge, die während der Ansparphase erzielt wurden und nun beim Auszahlplan versteuert werden müssen. Grundsätzlich gelten hier zwei Zusammenhänge. Erstens: Je länger die Anspardauer, desto mehr Erträge können erzielt werden und desto mehr Steuern wären zu zahlen. Zweitens: Je besser sich die gewählten Fonds entwickelt haben, desto mehr Erträge sind beim Auszahlplan zu versteuern.
Ein weiterer Faktor ist die Performance der gewählten Investmentanlage in der Verfügungsphase. Je besser diese ist, desto mehr zu versteuernde Erträge fallen beim Auszahlplan an. Allerdings: Gleichzeitig wächst auch das Vertragsguthaben stärker beziehungsweise fällt der Kapitalverzehr weniger stark aus.
Fazit: In der Regel sollte aus rein steuerlicher Sicht die lebenslange Rente dem Auszahlplan überlegen sein. Nur wenn die Fondspolice schlecht gelaufen ist und kaum Erträge oder sogar Verluste erzielt hat und sich dies in der Verfügungsphase nicht ändert, dürfte der Auszahlplan steuerlich im Vorteil sein. Die steuerliche Behandlung ist jedoch nur ein Faktor von vielen, der bei der Entscheidung für einen Auszahlplan oder eine lebenslange Rente berücksichtigt werden sollte.
Der Garantie auf Zahlungen bis ans Lebensende bei der Verrentung stehen mehr Flexibilität, die dauerhafte Vererbbarkeit des Restvermögens, höhere Auszahlungen durch mehr Renditechancen und höhere Risiken in der Verfügungsphase beim Auszahlplan gegenüber (siehe Teil 4 der Serie). Eine pauschale Aussage, welche Option die bessere ist, lässt sich deswegen nicht treffen. Oftmals kann auch die Kombination aus Auszahlplan und Rente eine bedarfsgerechte Option sein.
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