Fondsgebundene Rentenversicherungen können bei einer steueroptimierten Vermögensübertragung helfen. © Freepik
  • Von Sabine Groth
  • 19.12.2023 um 11:46
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lesedauer Lesedauer: ca. 03:25 Min

Bei vermögenden Kunden ist die Vermögensübertragung ein wichtiges Thema. Fondsgebundene Rentenversicherungen ermöglichen spezielle Konzepte, mit denen sich Erbschaftssteuern sparen lassen. Wie das konkret funktioniert, lesen Sie hier.

Die finanzielle Ruhestandsplanung gewinnt zunehmend an Bedeutung. Die Babyboomer verabschieden sich nach und nach aus dem Arbeitsleben. Mehr als jeder Fünfte in Deutschland ist heute zwischen 50 und 65 Jahre alt. In absoluten Zahlen sind das rund 19 Millionen Menschen, die ihren Ruhestand schon ganz fest im Blick haben oder zumindest am Horizont erahnen.

Weitere knapp 19 Millionen Bürger sind bereits 65 und älter. Für Berater verbirgt sich hier großes Potenzial. Angespartes Vermögen, Erbschaften, Geld aus dem Verkauf des mittlerweile zu großen Hauses, fällige Kapitallebensversicherungen – alles Kapital, das den Lebensabend versüßen soll, aber dabei auch weiterhin gut angelegt werden kann.

Ein wichtiges Thema im fortgeschrittenen Alter – gerade bei vermögenden Kunden – ist Erben und Schenken, das in der Ruhestandsplanung auf keinen Fall fehlen darf. Auch wenn in Erbschaftssteuerfragen stets ein Steuerberater hinzugezogen werden sollte, können auch Makler Lösungen aufzeigen, die es ermöglichen, dass mehr Geld beim Erben landet und weniger beim Fiskus. Fondsgebundene Rentenversicherungen können, wenn sie richtig konzipiert sind, bei einer steueroptimierten Vermögensübertragung helfen.

Statt einem Kapitalbetrag eine lebenslange Rente vererben

Eine Möglichkeit hierzu bietet eine gesonderte Vereinbarung zum Versicherungsvertrag, die festlegt, dass der Begünstigte im Todesfall die Leistung nicht als Einmalsumme, sondern als lebenslange Rente ausgezahlt bekommt. Dadurch kann die Erbschaftssteuer gesenkt und eventuell sogar unter die Freibetragsgrenzen gedrückt werden. Gut geeignet für dieses Konzept sind Policen gegen Einmalbeitrag.

Wie es genau funktioniert, zeigt ein fiktives Beispiel. Eine 55-jährige Frau, die selbst keine Kinder hat, möchte später einen Teil ihres Vermögens an ihre Nichte vererben. Während eigene Kinder einen Freibetrag von 400.000 Euro haben, liegt dieser für Nichten und Neffen nur bei 20.000 Euro. Für darüber hinausgehende Beträge gilt bei ihnen zudem ein höherer Steuersatz als bei Kindern. Die Kundin zahlt 300.000 Euro in eine Fondspolice mit der Zusatz-Klausel zur Verrentung der Todesfallleistung ein und setzt ihre Nichte als Begünstigte ein. „Damit die Police nicht vor Ableben des Erblassers ausläuft, sollte ein Whole-Life-Tarif gewählt werden, dessen Laufzeit lebenslang verlängerbar ist. Und die Todesfall-Leistung sollte dem Vertragsguthaben entsprechen, um sicherzustellen, dass das angesparte Kapital komplett weitergegeben werden kann“, erläutert etwa Guntram Overbeck, Leiter Produktmanagement bei Helvetia Leben.

Zudem sollte die Police flexible Entnahmemöglichkeiten bieten. So muss sich die Kundin nicht vorab festlegen, wie viel und ob sie überhaupt etwas vererben möchte. Dank der renditeorientierten Anlage hat sich das Vertragsguthaben trotz mehrerer Entnahmen bis zu ihrem Tod im 85. Lebensjahr auf 350.000 Euro erhöht. Würde die Nichte dies als Komplettsumme ausgezahlt bekommen, müsste sie nach Abzug des Freibetrags auf 330.000 Euro mit einem Satz von 25 Prozent Steuern zahlen, also 75.000 Euro.

Deutlich geringere Steuerlast

Bekommt die Nichte das Erbe hingegen als lebenslange Rente, fällt die Steuerlast deutlich geringer aus. Geregelt wird die Berechnung des in diesem Fall steuerlich anzusetzenden Wertes in Paragraf 14 Bewertungsgesetz. Die Jahresrente wird mit einem Vervielfältiger multipliziert, der sich am Geschlecht und Alter der Erbin bemisst und vom Bundesfinanzministerium festgelegt wird. Für die Nichte, die beim Tod der Tante 55 Jahre alt ist, würde er derzeit bei 14,903 liegen. Gehen wir von einer Jahresrente von 10.000 Euro aus, läge der zu versteuernde Wert des Erbes nach Abzug des Freibetrags bei 129.030 Euro. Mit dem dafür fälligen Steuersatz von 20 Prozent läge die Erbschaftssteuer bei nur knapp 26.000 Euro.

Das Konzept bietet noch einen weiteren Steuervorteil, etwa gegenüber einer Bank- oder Wertpapieranlage. Da eine Todesfallleistung für den Begünstigten einkommensteuerfrei ist, müssen die aufgelaufenen Gewinne der Anlagen in der Fondspolice nicht von der Erbin zusätzlich versteuert werden.

Der Nachteil des Konzepts: Vielleicht hätte die Erbin statt einer lebenslangen Rente lieber das Kapital. „Eine Lösung hierfür bietet der Einbau einer Cash-Option in ihre Rentenpolice. So kann sie das Kapital aus der Police ziehen – allerdings erst nach bis zu zehn Jahren, wenn sie die erbschaftssteuerlichen Vorteile nicht gefährden will“, erklärt Overbeck. Auch muss bedacht werden, dass von Vertragsabschluss bis zum Erbfall einige Jahrzehnte vergehen können, die nicht vorhersehbare Entwicklungen mit sich bringen. Overbeck: „Die Zusatzklausel sollte daher jederzeit vom Versicherungsnehmer widerrufen werden können.“

Zum Nachlesen: Unsere Serie „Fondspolicen: So vermeiden Sie typische Beratungs-Fehler“

>> Hier geht es zu Teil 1: Flexibilität ist Trumpf

>> Hier geht es zu Teil 2: Verlieren Sie nicht die Übersicht im Fondslabyrinth

>> Hier geht es zu Teil 3: Achten Sie auf ein flexibles Ablaufmanagement

>> Hier geht es zu Teil 4: Vergessen Sie nicht die zweite Halbzeit

>> Hier geht es zu Teil 5: Ein Ablaufmanagement sollte wirklich sicher sein

>> Hier geht es zu Teil 6: Auszahlplan oder Rente? – So handeln Sie richtig

>> Hier geht es zu Teil 7: Cost-Average-Effekt bei Auszahlplänen unerwünscht

>> Hier geht es zu Teil 8: Achten Sie auf flexible Entnahmemöglichkeiten

>> Hier geht es zu Teil 9: Steuern nicht verschweigen, sondern Lösungen aufzeigen

>> Hier geht es zu Teil 10: Alle Kosten müssen auf den Tisch

autorAutorin
Sabine

Sabine Groth

Sabine Groth schreibt seit über 20 Jahren schwerpunktmäßig über Geldanlage sowie weitere Finanz- und Wirtschaftsthemen, seit 2009 als freie Journalistin. Zu ihren Auftraggebern zählen vor allem Fachmagazine und -portale.

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