Sonia King ist Senior Director, Max Biesenbach ist Partner bei der globalen Strategieberatung Simon-Kucher. © Simon Kucher
  • Von Redaktion
  • 02.05.2023 um 17:04
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EU-Finanzkommissarin McGuinness verzichtet vorerst auf ein vollständiges Provisionsverbot für Finanzberater. Doch das voraussichtliche Verbot von Provisionen bei „Execution Only“-Geschäften könnte noch spürbare Konsequenzen für Finanzdienstleister und Verbraucher haben – und dann gibt es da ja noch die Revisionsklausel. Max Biesenbach und Sonia King von der Strategieberatung Simon-Kucher werfen in ihrem Gastkommentar einen Blick nach vorn.

Ein vollständiges Verbot von Abschluss- und Bestandsprovisionen im Wertpapier- und Versicherungsgeschäft ist seit der Pressekonferenz der EU-Finanzkommissarin Mairead McGuinness am vergangenen Donnerstag vorerst vom Tisch. Zu groß war der Druck von Lobbyisten aus der Finanzdienstleistungsbranche sowie von diversen Regierungen, unter anderem durch die Finanzminister Deutschlands, Frankreichs oder Österreichs, die den Abbau von Arbeitsplätzen und die Einstellung von Beratungsleistungen für Kleinanleger vorausgesagt hatten. Die für Ende Mai erwartete Kleinanlegerstrategie der EU-Kommission wird somit vorerst auf weichere Maßnahmen, wie stärkere Transparenzpflichten, setzen.

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Zwei Äußerungen der EU-Finanzkommissarin vom vergangenen Donnerstag werden dennoch spürbare Konsequenzen für Finanzdienstleister und Anleger haben: Zum einen sprach sie ein voraussichtliches Verbot von Provisionen bei „Execution Only“-Geschäften an, bei denen der Finanzdienstleister ohne jegliche Beratungsleistung eine reine Orderausführung übernimmt. Das betrifft insbesondere die im deutschen Onlinebroker-Markt führenden Direktbanken sowie die extrem erfolgreich gewachsenen Neobroker.

Sogenannte Neobroker könnten drastisch betroffen sein

Je nachdem, wie umfassend die EU-Kommission ein Provisionsverbot im „Execution Only“-Geschäft auslegt, wären jeweils beim Kauf eines Fonds anfallende Ausgabeprovisionen, jährlich wiederkehrende Bestandsprovisionen für das Halten von Fonds im Bestand, aber gegebenenfalls auch die bei Neobrokern besonders umsatzrelevanten und jeweils beim Kauf von ETFs anfallenden Kickbacks betroffen.

Sollten neben Execution Only-Geschäften auch beratungsfreie Transaktionen vom Provisionsverbot betroffen sein, wäre insbesondere das Geschäftsmodell der Neobroker von diesem Schritt drastisch betroffen. Eine Einführung von monatlichen Abogebühren (sogenannte Subscription Fees, zuletzt geschehen beim Low Cost Broker BUX) oder auch die Erhöhung von Transaktionsgebühren könnten denkbare Folgen sein. Doch nicht nur Direktbanken und Neobroker wären betroffen, auch klassische Filialbanken könnten die drastischen Auswirkungen auf ihr Geschäftsmodell spüren, sollte die EU-Kommission auch die im Rahmen eines beratenen Wertpapierdepots anfallenden beratungsfreien Geschäfte mit einem Provisionsverbot versehen.

Es ist heute weit verbreitete Praxis, dass Anleger beratene und beratungsfreie Transaktionen in einem einzigen Wertpapierdepot mischen. Ein Provisionsverbot für diese Transaktionen hätte eine deutlich stärkere Trennung dieser Geschäfte und auch eine unterschiedliche Bepreisung zur Folge, sollten die Filialbanken ihre Erträge sichern wollen.

Die Äußerung von EU-Finanzkommissarin McGuinness zu einer vorgesehenen Revisionsklausel, welche ein vollständiges Provisionsverbot zu einem späteren Zeitpunkt erlaubt, hat zusätzlich diverse strategische Nacharbeiten für den Finanzsektor zur Folge: Jedes Institut in Europa, das Kleinanleger im Wertpapiergeschäft betreut, wird nun einen Plan B erarbeiten müssen, um ein angepasstes Geschäftsmodell ausrollen zu können, sobald die Revisionsklausel zieht. Der Anpassungsdruck für die Branche ist seit der Pressekonferenz also deutlich spürbar.

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