- Von Juliana Demski
- 31.05.2022 um 09:41
Streitereien zwischen Geschwistern sind keineswegs auf die Kinder- und Jugendjahre begrenzt, wie eine aktuelle Umfrage des Rechtsdienstleisters „Erbteilung“ zeigt. So führt insbesondere Geerbtes häufig zu geschwisterlichen Auseinandersetzungen. 65 Prozent aller Streitigkeiten in Erbengemeinschaften gehen auf ihr Konto. In die Umfrage gingen 781 Kundenaussagen ein.
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Nichtfamilienmitglieder sorgen nur selten für Streit
In 31 Prozent der Auseinandersetzungen wirft ein Bruder den Fehdehandschuh in die Erbengemeinschaft, in 34 Prozent der untersuchten Fälle geht der Streit von der Schwester aus. Nichtfamilienmitglieder in Erbengemeinschaften sind dagegen nur für rund 11 Prozent der Streitigkeiten verantwortlich. Der jeweils überlebende Elternteil sucht laut der Studie in noch geringerem Umfang Streit mit den weiteren Erben – die Mutter in rund 5 Prozent, der Vater in 2 Prozent der untersuchten Fälle. Onkel, Tante, Cousin und Cousine sorgen in 14 Prozent der Fälle für Zwist in den Familien.
„Auf den ersten Blick überrascht das Ergebnis, weil man vermuten könnte, dass Fremde am häufigsten Streitigkeiten in den Familienverband bringen würden“, sagt Manfred Gabler, Geschäftsführer von Erbteilung. „Doch bei genauerer Betrachtung brechen in vielen Familien mit dem Tod des Familienoberhaupts alte Wunden wieder auf, die zu Lebzeiten des Erblassers unter den Tisch gekehrt wurden.“
Nicht selten landen solche Erbenstreits am Ende sogar vor Gericht. In solchen Fällen zahlt meist die private Rechtsschutzversicherung. Insbesondere eine Erstberatung beim Anwalt ist hier in den allermeisten Fällen mit abgedeckt.
>> Hier erklären wir außerdem, wie sich Erbschaftssteuern mithilfe von Fondspolicen senken lassen.
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