- Von Lorenz Klein
- 05.12.2022 um 12:53
Bereits seit dem 1. Januar 2022 liegt der Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung auf dem historisch niedrigen Niveau von 0,25 Prozent – und dabei soll es nach den Vorstellungen der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) auch im kommenden Jahr bleiben.
Zwar sei das Jahr 2022 „von gestiegener Inflation und dem Bemühen der Zentralbanken geprägt, dieser mit Hilfe von deutlichen Zinssteigerungen zu begegnen“. Dennoch habe sich die DAV für eine Beibehaltung des Höchstrechnungszinses bei 0,25 Prozent im Jahr 2024 ausgesprochen, teilte die Vereinigung der Versicherungs- und Finanzmathematiker am Montag mit.
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„Die 100-prozentige Beitragsgarantie ist tot“
Der Entscheidung des DAV-Vorstands sei eine „intensive Beratung“ vorausgegangen, hieß es. Warum die DAV dem Bundesfinanzministerium und der Finanzaufsicht Bafin empfehlen, den Höchstrechnungszins nicht zu erhöhen, begründete der DAV-Vorstandsvorsitzende Herbert Schneidemann so: „Die Zinssituation am Kapitalmarkt muss sich erst dauerhaft stabilisieren, bevor wir einen höheren Höchstrechnungszins empfehlen.“ So betrachte man nicht nur dieses eine Jahr, in dem die Zinsen am Markt wieder gestiegen seien, sondern beziehe „verschiedene Faktoren“ mit ein, so Schneidemann.
Aktuare rechnen langfristig nicht mit weiter steigenden Zinsen
Zwar räumte die DAV ein, dass es derzeit eine Menge „disruptiver Faktoren“ gebe, wie den Ukraine-Krieg, die gestiegene Inflation und die nach wie vor Wirkung entfaltende Pandemie, die allesamt zu einer volatilen Zinssituation beigetragen hätten. „Dennoch schätzen wir die durch das langjährige Niedrigzinsumfeld ausgelösten Veränderungen in der Finanzsteuerung der Versicherer als nachhaltig und dauerhaft ein, sodass eine allzu schnelle Anpassung des Höchstrechnungszinses nicht geboten ist“, so Schneidemann weiter. Zugleich sei die relativ niedrige Langzeit-Erwartung für Zinsen bei der Entscheidung zu berücksichtigen. Diese werde anhand inverser Zinsstrukturkurven erkennbar, wie der DAV-Chef erläuterte – und stellte klar: „Inverse Zinsstrukturkurven besagen, dass kurzfristig zwar mit steigenden Zinsen gerechnet wird, nicht aber langfristig.“
DAV steht weiterhin für geringere Garantieanforderungen ein
Auch an der Grundhaltung der DAV, Garantieanforderungen für staatlich geförderte Vorsorgeprodukte zu überarbeiten, habe sich nichts geändert habe. „Nach wie vor gibt es eine 100-Prozent-Beitragsgarantie für Lebensversicherungsprodukte, sodass ein Gros der Beiträge für die Absicherung der Garantien gebraucht wird. Das vermindert die Möglichkeiten, chancen- und renditereicher zu investieren“, gab Schneidemann zu bedenken. Hier sei der Gesetzgeber gefragt, den Weg für ein besseres Risiko-Rendite-Verhältnis zu ebnen, so die Forderung des DAV-Vorstandsvorsitzenden.
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