Verbraucher, die demnächst ihren Finanzordner auf Vordermann bringen wollen, sollten sich auch mit den veränderten Gesetzeslagen bei Steuern, Abgaben und Förderungen vertraut machen. © picture-alliance/ dpa | Heiko Wolfraum
  • Von Lorenz Klein
  • 16.11.2022 um 09:14
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Zum Jahreswechsel kommt es mal wieder zu einigen gesetzlichen Änderungen, die sich auf die private Finanzplanung auswirken. Was künftig bei privater und betrieblicher Vorsorge, Kranken- und Pflegeversicherung oder auch bei Immobilien und staatlichen Hilfen zu beachten ist, hat der Finanzdienstleister MLP zusammengefasst.

Insbesondere für die Altersvorsorge, aber auch bei weiteren wichtigen Finanzthemen, die Verbraucher betreffen, gibt es ab 1. Januar 2023 neue gesetzliche Regeln. Wie sich diese auf die Finanzen der Bürger auswirken können, hat der Finanzdienstleister MLP zusammengefasst.

Beitragsbemessungsgrenze steigt wieder

Los geht es mit der Beitragsbemessungsgrenze (BBG): Normalerweise steht im Januar eine Erhöhung der BBG für die allgemeine Rentenversicherung an. Diese Grenze definiert den maximalen Bruttolohnbetrag, der bei der Bestimmung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung beachtet wird. Anders gesagt: Der Teil des Bruttogehalts, der über die Grenze hinausgeht, ist beitragsfrei. Aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen kurzfristig negativen Einkommensentwicklung ist die BBG 2022 erstmalig gesunken. Zum 1. Januar 2023 wird sie nun wieder ansteigen: in den alten Bundesländern von monatlich 7.050 auf 7.300 Euro (87.600 Euro im Jahr), im Osten Deutschlands von 6.750 auf 7.100 Euro (85.200 Euro im Jahr).

Das tut sich in der bAV

Der steuerliche Förderbetrag für Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) erhöht sich von 564 auf 584 Euro sowie der sozialversicherungsfreie Beitrag von 282 auf 292 Euro monatlich (nicht betroffen sind pauschalbesteuerte Direktversicherungen und Pensionskassen). Gleiches gilt für den sozialversicherungsfreien Förderbetrag von Unterstützungskassen und Direktzusagen im Rahmen einer Entgeltumwandlung, auch dieser steigt von monatlich 282 auf 292 Euro.

Freibetrag in der bAV steigt

Weiter weist MLP darauf hin, dass Leistungen der bAV grundsätzlich beitragspflichtig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind. Seit 2020 gibt es jedoch einen Freibetrag, bis zu dessen Grenze die Krankenkassenbeiträge entfallen. Dieser erhöht sich im kommenden Jahr von monatlich 164,50 auf 169,75 Euro. Pflichtversicherte Rentner zahlen nur Beiträge auf Leistungen, die diesen Freibetrag überschreiten. Gleiches gilt für die Freigrenze der Pflegeversicherung. Dieser steigt ebenfalls auf 169,75 Euro monatlich. Wird diese Grenze überschritten, ist die gesamte Leistung beitragspflichtig. Diese Erleichterungen gelten nur für Pflichtversicherte, nicht für freiwillig Versicherte.

Basisrente künftig voll absetzbar

Beiträge zur Basisrente alias Rürup-Rente können als Sonderausgaben gemeinsam mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Der mögliche Betrag dafür steigt ab Januar auf 26.528 Euro (53.056 Euro bei Verheirateten). Im Rahmen des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung sollen davon künftig 100 Prozent absetzbar sein, 2022 waren es noch 94 Prozent.

Welche Änderung es bei Immobilien gibt, hat MLP ebenfalls untersucht: Vermieter sollen neu gebaute Mietwohnungen künftig schneller abschreiben können als bisher. Das Finanzministerium plant, dass neue Mietwohngebäude, die ab 2024 fertiggestellt werden, mit 3 Prozent jährlich abgeschrieben werden können. Die Abschreibungsdauer würde damit von 50 auf 33 Jahre reduziert werden. Die Regelung soll bereits ab 1. Juli 2023 gelten, ein halbes Jahr früher als ursprünglich angedacht. Für Gebäude, die bis 2023 fertiggestellt werden, wird die Absetzung für Abnutzung (AfA) voraussichtlich weiterhin 2 Prozent jährlich betragen.

Was bei Steuern, dem Kindergeld sowie gesetzlicher und privater Krankenversicherung ansteht, wird auf der nächsten Seite beschrieben.

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Lorenz Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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