- Von Sabine Groth
- 03.08.2022 um 11:21
Der langfristige Vermögensaufbau über Fondspolicen ist ein zunehmend genutzter Weg, um für den Ruhestand vorzusorgen. Je früher der Beginn, desto besser. Die junge Generation, die gerade ins Arbeitsleben startet, ist daher eine wichtige Zielgruppe für fondsgebundene Rentenversicherungen – aber nicht die einzige.
5 Vorbehalte gegenüber Fondspolicen – und wie sie sich entkräften lassen
Inflation wird zum Risiko für die Altersvorsorge
Insbesondere Versicherungen gegen Einmalbeitrag sprechen auch Kunden und Kundinnen an, die bereits fest im Leben stehen und eventuell sogar den Ruhestand bereits am Horizont erahnen, sich aber noch nicht ausreichend abgesichert fühlen. Eine Zielgruppe, die es lohnt, in den Blick zu fassen. Schließlich gehört die zahlenmäßig starke Gruppe der Babyboomer dazu. Vermögen muss hier nicht mehr aufgebaut werden, sondern es stehen oft größere Beträge zur Anlage zur Verfügung – etwa aus einem Erbe, einem Immobilienverkauf oder aus anderen Investments.
Auch mit 50plus die Chancen der Kapitalmärkte nutzen
Ein solches vorhandenes Kapital kann als Einmalbeitrag in eine entsprechende Police eingebracht werden. Ein Einstieg ist bei manchen Anbietern bereits im vierstelligen Euro-Bereich möglich. 2020 basierte nach Zahlen des GDV fast jeder fünfte Neuvertrag bei Renten-, Pensions- und Kapitallebensversicherungen auf einem Einmalbeitrag. Wird keine sofort beginnende Rentenauszahlung benötigt oder gewünscht, sollte der Blick auf Fondspolicen mit Aufschubzeit fallen, da sie den Zugang zu den Kapitalmärkten mit interessanten Renditenchancen bieten.
Wem eine reine Aktienausrichtung im fortgeschrittenen Alter zu risikoreich ist, kann bei vielen Versicherern professionell gemanagte vermögensverwaltende Ansätze mit unterschiedlichen Risikoprofilen wählen. Zudem kann im Rahmen eines Anlaufmanagements das Kapital zeitlich versetzt in mehreren Schritten an den Märkten investiert werden, um so das Einstiegskursrisiko zu streuen.
Steuerliche Vorteile
Wie die Ansparpolicen punkten Einmalbeitragspolicen mit verschiedenen steuerlichen Vorteilen. Neben einigen Steuerstundungseffekten ist ein wichtiger Punkt die steuerlich begünstigte Kapitalauszahlung. Voraussetzung dafür ist, dass sie erst nach einer Laufzeit von mindestens zwölf Jahren erfolgt und der Steuerpflichtige bei Auszahlung das 62. Lebensjahr vollendet hat. Dann unterliegt nur die Hälfte der Erträge dem persönlichen Einkommensteuersatz.
Mit speziellen Konzepten können Fondspolicen mit Einmalbeitrag zudem zur Optimierung der Erbschaftsteuer dienen und entsprechend zur Vermögensübertragung an Hinterbliebene eingesetzt werden. Ein solches Konzept ist etwa eine Zusatz-Klausel zur Verrentung der Todesfallleistung.
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