- Von Sabine Groth
- 13.03.2025 um 14:56
Für viele in Deutschland könnte die Rentenzeit kaum früh genug beginnen. Laut einer Umfrage im Auftrag von Das Demographie Netzwerk aus dem Herbst 2024 möchten zwei Drittel (62,9 Prozent) der Erwerbstätigen spätestens mit 63 Jahren ins Rentnerleben wechseln, mehr als die Hälfte davon auch gern schon mit Alter 61 und früher. Aber geht das überhaupt?
Für den möglichen Renteneintritt gibt es feste Regeln. Selbst wenn man bereit ist, Abschläge auf die Rentenzahlungen hinzunehmen, ist der Startzeitpunkt für den Bezug der gesetzlichen Rente nicht völlig frei wählbar. Die Deutsche Rentenversicherung kennt mehrere Varianten der Altersrente, für die bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Drei Varianten der Altersrente
Auf die Regelaltersrente haben die meisten gesetzlich Versicherten Anspruch. Sie müssen nur eine Mindestversicherungszeit – auch Wartezeit genannt – von fünf Jahren aufweisen. Die lebenslangen Zahlungen fließen allerdings erst ab Erreichen der Regelaltersgrenze. Die steigt seit 2012 schrittweise von 65 auf 67 Jahre an und ist abhängig vom Geburtsjahrgang. Für 1964 und spätere Geborene liegt sie dann bei 67 Jahren.

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Bei der Rente für besonders langjährig Versicherte steigt das Eintrittsalter nach der gleichen Methode an. Besonders langjährig versichert ist jemand, der 45 Jahre Versicherungsjahre aufweisen kann. Bekannter ist diese Altersrente als „Rente mit 63“. Allerdings konnten nur vor 1953 Geborene tatsächlich mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Seit 2016 steigt das Renteneintrittsalter hier an. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 soll es dann bei 65 Jahren liegen.
Wer nicht 45, sondern nur 35 Versicherungsjahre schafft, bezieht eine Rente für langjährig Versicherte. Für diese Personen gilt die oben beschriebene reguläre steigende Altersgrenze (67 Jahre ab Geburtsjahrgang 1964). Allerdings ist auch ein früherer Eintritt in den Ruhestand ab 63 Jahren möglich. Im Gegenzug müssen aber Abschläge auf die Rente akzeptiert werden, 0,3 Prozent für jeden Monat. Wer also beispielsweise ein Jahr vor der Regelaltersgrenze seine Rente starten möchte, muss auf 3,6 Prozent seiner monatlichen Zahlung verzichten – und zwar lebenslang.
Die Regelaltersrente und die Rente für besonders langjährig Versicherte können nicht – auch nicht mit Abschlägen – vorzeitig in Anspruch genommen werden. Wer also beispielsweise nur 30 Versicherungsjahre zusammen bekommt, erhält erst Geld, wenn er die Regelaltersrente erreicht hat. Für Schwerbehinderte gibt es gesonderte Regeln. Und weitere Regeln gibt es auch für Versicherte, die länger arbeiten und so eine höhere Rente beziehen möchten.
Durchschnittlich 1.441 Euro im Monat
Bei all den Richtlinien darf vor allem eins nicht vergessen werden: nach der Reform ist vor der Reform. Angesichts der demografischen Entwicklung in Deutschland, die nicht überraschend kommt, aber jetzt so langsam zu wirken beginnt, kann es als sicher betrachtet werden, dass sich in den kommenden Jahren einige Regeln ändern werden oder neue hinzukommen. Spannend bleibt auch, wie sich die Rentenhöhe entwickeln wird.
2023 überwies die gesetzliche Rentenkasse im Durchschnitt an Versicherte mit mindestens 35 Versicherungsjahren eine monatliche Rente von 1.441 Euro. Die durchschnittliche Bruttorente (vor Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner) lag für langjährig und besonders langjährig Versicherte bei 1.623 Euro. Der durchschnittliche Zahlbetrag über alle Altersrenten betrug 1.102 Euro.
Was bringt die Zukunft?
Sie müssen Ihren Kunden die Frage stellen: Kannst du in 20 oder 30 Jahren wirklich mit 67 Jahren in Rente gehen oder wird sich hierbei noch einiges ändern? Und was müssen wir in der Planung beachten, wenn du eine Änderung erwartest?
Hierzu geben wir in weiteren Artikeln Antworten und Anregungen.

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