- Von Peter Schmidt
- 13.02.2023 um 14:55
Der Kaufvertrag muss passen
Das Thema Kaufvertrag sollte für alle positiven und negativen Details eines Bestands- oder Firmenkaufs passen. Dazu gehört von Seiten des Verkäufers Ehrlichkeit, Transparenz und kaufmännisches Handeln. Von Seiten des Käufers kann der Wert des Kaufobjektes über den Preis gut abgebildet werden, dazu kommen dann auch klare Regelungen zu den vom Käufer zu erbringenden Garantien und zum Thema Mitwirkung nach dem Verkauf.
Nicht in jedem Fall müssen beide Seiten mit Anwälten in das Projekt Kaufvertrag gehen, aber sinnvoll ist es – je komplexer und größer der Bestand oder Firma – schon. Bereits im Kaufvertrag vergessenen Kleinigkeiten können sich nach dem Verkauf zu einem großen und folgenreichen Problem ausweiten. Greifen wir mal einige Themen auf:
- Anzahl oder Quote der Kunden mit einem Maklervertrag in welcher Qualität
- Anzahl oder Quote der digitalisierten Kundenverträge im Maklerverwaltungsprogramm
- Juristische Auseinandersetzungen mit Kunden oder sich anbahnender „Ärger“
- Anzahl und Anteil von Top-Kunden am Gesamtumsatz oder -ertrag
- Bei Firmen die Kosten, Belastungen, Darlehen, Besicherungen und so weiter
- Arbeitsverträge und mögliche Fördersummen für Mitarbeiter
- Umfang sowie Art- und Weise der Dokumentation der Beratung und Vermittlung
- Zahlungsfrist und Modus für den Kaufpreis
Diese und weitere wesentliche Themen sollten in einem Kaufvertrag abgebildet und juristisch sauber ausformuliert sein. Und diesem Anspruch werden in den meisten Fällen Entwürfe von Kaufverträgen aus dem Internet nicht gerecht. Auch wir als spezialisierte Unternehmensberatung greifen deshalb auf ein umfassendes Netzwerk von Fachanwälten zurück. Entsprechende Checklisten für Kaufverträge können für die inhaltliche Positionierung aber sehr hilfreich sein.
Festlegungen für die Zeit nach dem Verkauf
Mit der Unterschrift unter den Kaufvertrag war es auch für Maklerin G. noch nicht getan. Nach Überweisung des Kaufpreises erfolgte die Information der Kunden durch die Maklerin per Briefpost mit freundlichem Abschied und Verweis, dass sich für die Kunden wenig ändern wird. Telefonnummern und Mailadressen werden vom Käufer übernommen, das ist für die Kunden sehr nützlich und angenehm.
Käufer und Verkäuferin informieren dann datenschutzgemäß die Versicherer zur Bestandsübernahme und die Integration in des Maklerverwaltungsprogramm konnte beginnen. Hilfreich ist für diesen Prozess oft die Unterstützung durch einen Maklerpool als Dienstleister. Aber auch Käufer mit überwiegenden Anbindungen an Versicherer über Direktvereinbarungen bekommen danach die Kundendaten überspielt.
Für Frau G. war es wichtig den Käufern beziehungsweise deren Kundenbetreuer die wichtigsten Kunden persönlich vorzustellen. Es erfolgte eine Abstimmung, wer zu wem und wann gemeinsam fährt. So entstand in diesem Fall ein Plan von zirka drei Monaten, in dem dann die praktische Übergabe erfolgte. Das machte der erfahrenen Maklerin auch den Abschied leichter, das „Loslassen“ begann.
Ein Rat für die Zeit nach der Übergabe zum Schluss
Wer ein Leben lang unternehmerisch tätig war, sollte für einen leichten Abschied eine erfüllende Aufgabe für die Zeit „danach“ suchen und finden. Raoul Roßmann von der bekannten Drogeriekette sagte dazu in einem Podcast für die „Wirtschaftswoche“ über seinen Vater: „Mein Vater hat sich in den letzten Jahren (vor Übergabe) viele andere Beschäftigungen gesucht.“ Machen Sie es auch so!
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