- Von René Weihrauch
- 11.04.2024 um 10:34
Mehr Unabhängigkeit, mehr Planungssicherheit! Kosten sparen! Mehr Außenwirkung!“ Dieses Zitat stammt nicht aus dem Werbeprospekt eines Herstellers von Photovoltaik-Anlagen – sondern aus dem nordrheinwestfälischen Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie. Um die hochgesteckten Klimaziele zu erreichen, trommelt die Politik nicht nur in NRW derzeit massiv für die Nutzung von Solarstrom auch auf Gewerbeimmobilien. Die Folge: Der Bedarf an Anlagen – und damit an den notwendigen Versicherungen – wird wohl weiter steigen.
So rechnet sich PV für Unternehmen
Tatsächlich lassen sich die Vorteile der PV für Unternehmen nicht von der Hand weisen.
Stichwort Kostenersparnis: Nach Berechnungen des NRW-Ministeriums können Gewerbetreibende mit jeder genutzten Kilowattstunde Strom rund 25 Cent sparen. Hinzu kommt die Einspeisevergütung für nicht selbst verbrauchten Strom (bei einer 2023 in Betrieb genommenen Anlage zwischen 6,2 und 7,5 Cent pro Kilowattpeak). Das heißt: „Die meisten gewerblichen PV-Anlagen rechnen sich in acht bis zehn Jahren, teils sogar schon unter fünf Jahren“, so die Düsseldorfer Ministeriumsfachleute.
Stichwort Unabhängigkeit und Planungssicherheit: Mit selbst erzeugtem Strom machen Unternehmen sich unabhängig von Preisschwankungen und gewinnen mehr Planungssicherheit. Das Risiko von plötzlichen hohen Kostensteigerungen – wie zuletzt nach dem Beginn des Ukrainekrieges – besteht nicht mehr. Experten rechnen bei einer normalen Dachanlage auf einen Zeitraum von 20 Jahren gesehen mit konstanten Stromgestehungskosten von 5 bis 10 Cent pro Kilowattstunde.
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Diese Versicherungsbausteine sind wichtig
Bei allen skizzierten Vorteilen sollten Gewerbetreibende aber auch die Risiken abdecken, die mit dem Betrieb einer PV-Anlage verbunden sind. Abgesehen von den üblicherweise versicherten Gefahren wie Beschädigungen durch Feuer, Sturm und Hagel, Überspannung oder Diebstahl gibt es weitere Elemente, die eine gute PV-Police auszeichnen. Dazu zählen unter anderem ein Haftpflicht-Baustein (etwa, wenn in einem Sturm Anlagenteile herabfallen und fremde Autos beschädigen und bei gemieteten Objekten) oder eine Absicherung gegen Ertragsausfall.
Außerdem sollten Verträge unbedingt eine Innovationsklausel enthalten. Sie leistet, wenn sich nach einem Teilschaden herausstellt, dass die benötigten Ersatzteile nicht mehr hergestellt und ein Großteil der Anlage, wenn nicht sogar die gesamte Anlage ausgetauscht werden muss. Bei finanzierten PV-Anlagen ist außerdem eine GAP-Deckung (ähnliche wie bei Leasing-Fahrzeugen) zu empfehlen. Sie gleicht bei einem Totalschaden die Differenz zwischen Versicherungsleistung und möglichen Restforderungen des Kreditgebers aus.
Gemietete Immobilien: PV-Nutzung wird einfacher
Möglicherweise sind unter Ihren Gewerbekunden auch solche, die Geschäftsimmobilien lediglich gemietet haben? Für diese Zielgruppe soll die Nutzung von PV-Anlagen jetzt vereinfacht werden. Vor allem betroffen sind Immobilien mit mehreren gewerblichen Mietern. Im „Solarpakt I“ der Bundesregierung ist vorgesehen, dass die von verschiedenen Mietern betriebenen Anlagen rechtlich nicht mehr als eine einzige betrachtet werden. Damit soll die Handhabung technischer Vorgaben und die Nutzung der Einspeisevergütung erleichtert werden.
Und auf einen weiteren Punkt können Maklerinnen und Makler in der Beratung ebenfalls hinweisen: Bund, Länder und Gemeinden halten vielfältige Fördermöglichkeiten für die Anschaffung und Erweiterung einer PV-Anlage bereit. Darunter fallen zum Beispiel günstige Kredite der KfW-Bank für Gewerbetreibende. Hinzu kommen viele regionale und kommunale Förderangebote. Hier gilt es sich im Einzelnen vor Ort zu erkundigen. In den meisten Fällen können Unternehmen nämlich nicht nur eine, sondern mehrere Förderungen nutzen.
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