- Von René Weihrauch
- 26.03.2025 um 09:59
PV-Versicherung? Brauche ich nicht, ich habe doch eine Gebäudeversicherung! Makler, die Kundinnen und Kunden zur Absicherung von Photovoltaik-Anlagen beraten, kennen dieses Argument – und sollten diesen Irrglauben umgehend entkräften. Denn nur mit einer üblichen Gebäude-Police drohen Versicherte im Schadensfall auf hohen Kosten sitzen zu bleiben.
Photovoltaik ist zahlreichen Gefahren ausgesetzt
Es stimmt natürlich – Photovoltaik kann im Rahmen der Gebäudeversicherung mit abgedeckt werden. Der Haken ist nur: Auf diese Weise haben Versicherte lediglich einen Grundschutz, der bei Schäden etwa durch Feuer, Sturm und Hagel oder Leitungswasser greift. Das reicht oftmals aber nicht aus. Denn: „Tatsächlich bestehen viel mehr Risiken“, erklärt Uwe Hartmaier, Leiter Maklervertrieb bei der Waldenburger Versicherung, die sich unter anderem auf die Absicherung von Photovoltaik und anderer Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien spezialisiert hat. „Vermittlerinnen und Vermittler können hier zum Beispiel auf Gefahren wie Diebstahl und Vandalismus, Tierbisse, Überspannungen, Bedienungsfehler und Extremwetterereignisse hinweisen. Außerdem erstattet eine gute PV-Versicherung Ertragsausfälle, wenn wegen eines Schadens kein Strom ins öffentliche Netz eingespeist werden kann. In all diesen Fällen leistet die normale Gebäudeversicherung in aller Regel nicht.“

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Doch gerade das Risiko, Opfer von extremen Wetterereignissen zu werden, ist in der letzten Zeit enorm gestiegen, wie die vermehrten Unwetterkatastrophen der vergangenen Jahre zeigen. „Umwelteinflüsse wie zum Beispiel viel häufiger auftretender Starkregen oder Hagel müssen heute stärker berücksichtigt werden als früher“, sagt Karl-Heinz Schroeder, Direktor CRM Pools und Verbünde bei der Waldenburger. Sein Fazit: „Risiken bei der Photovoltaik über die Gebäudeversicherung abzudecken, ist nicht mehr zeitgemäß.“
Allgefahrenschutz – die beste Lösung für Photovoltaik
Die Waldenburger-Experten empfehlen deshalb, Anlagen zur Photovoltaik stets über eine separate Police mit Allgefahrenschutz zu versichern. Dafür gibt es noch weitere gute Gründe. Karl-Heinz Schroeder: „Die Technik wird immer leistungsfähiger, ausgefeilter und damit schadenanfälliger, vor allem wenn, wie zu erwarten ist, künftig mehr und mehr Künstliche Intelligenz zum Einsatz kommt. Deshalb ist die bestmögliche Absicherung, quasi eine ,Vollkasko-Lösung‘, unbedingt zu empfehlen. Auch das ist ein Punkt, den Makler heute schon bei der Beratung erwähnen sollten.“ Uwe Hartmaier weist außerdem darauf hin, dass ein Schaden an der Photovoltaik den gesamten Gebäudeversicherungsvertrag belastet, wenn für die PV-Anlage keine eigene Police abgeschlossen wurde: „Das sollte im Vorfeld unbedingt vermieden werden.“
Ebenfalls wichtig für Maklerinnen und Makler, die mit Photovoltaik zu tun haben: Seit 2023 ist der Kauf einer PV-Anlage mehrwertsteuerbefreit. Das heißt: Falls der Kunde nicht vorsteuerabzugsberechtig ist, sollte nicht nur die Nettokaufsumme versichert werden, wie es heute vielfach üblich ist, sondern unbedingt die Bruttosumme. Bei einem Schaden würde andernfalls keine Mehrwertsteuer erstattet. Damit wäre der Kunde unterversichert.

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