- Von Andreas Harms
- 12.03.2024 um 08:25
Auch die Signal Iduna schreibt in ihrem Hausblog: „Werden Balkonkraftwerke vom Gebäude- beziehungsweise Wohnungseigentümer installiert, sind sie über die Gebäudeversicherung als fest installiertes Zubehör mitversichert.“ Für die R+V ist es wiederum ein Kriterium, ob die Anlage das gesamte Haus mit Strom bespeist und fest am Gebäude befestigt ist. Und für die Allianz zählt einfach nur, dass die Anlage fest angebaut ist, damit die Wohngebäudepolice greift.
Obwohl die Versicherer das Thema noch unterschiedlich betrachten, sind Balkonkraftwerke erst einmal ganz gut versicherbar. Doch das Leistungsspektrum bleibt meist auf die erwähnten Grundgefahren begrenzt.
Für große Solaranlagen auf Dächern gibt es freilich spezielle Photovoltaikversicherungen (PV-Versicherung), die noch weitere Risiken abdecken. Aber für die kleinen Balkonbewohner? Diese Lücke hat etwa die Waldenburger Versicherung geschlossen, indem sie für ihre große PV-Versicherung auch eine abgespeckte Variante am Start hat. Wenn der Kaufpreis der Anlage 1.500 Euro nicht übersteigt, beträgt der Jahresbeitrag pauschal 39 Euro.
Auch die Haftpflichtversicherung kann wichtig sein
Zunächst sind Balkonanlagen auch bei der Waldenburger in der Hausrat oder eventuell der Wohngebäudeversicherung mit abgedeckt. „Das ist mit einer Teilkasko vergleichbar. Möchten Kunden aber eine Rundum-sorglos-Absicherung, also eine Vollkasko, dann schließen sie eine eigenständige PV-Versicherung ab“, erklärt Vorstandschef Thomas Gebhardt.
Was kommt dann also hinzu? Alles, was bei so einer Anlage außerdem noch schiefgehen kann und die Hausrat nicht abdeckt: Anlage falsch bedient, Kurzschluss verursacht, Materialfehler, durchgeschmauchte Kabel, Fußballtreffer der Nachbarskinder und noch einiges mehr.
Ganz ähnlich ist auch die Oberösterreichische Versicherung mit ihrer selbstständigen Photovoltaikversicherung Klimapro unterwegs. Sie greift auch für Balkonkraftwerke und geht bei einem Jahresbeitrag von 41,90 Euro los. Auch hier sind die Gebäude- und Hausrat-typischen Gefahren enthalten. „Aber darüber hinaus auch die technischen und menschlichen Risiken, zum Beispiel Konstruktions- und Materialfehler, innere Betriebsschäden, Hotspots, Mikrorisse, Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit und Vorsatz Dritter“, zählt Paul Ristock, der die Niederlassung in Deutschland leitet, auf.
Freilich ist für einen Fußballtreffer von Kindern in erster Linie die Haftpflicht der Eltern zuständig. Aber auch für den Anlagenbesitzer selbst kann so eine Police wichtig werden. Nämlich, wenn durch die Anlage andere zu Schaden kommen. Wenn sie Feuer fängt und die Mietwohnung abfackelt. Oder ein Sturm weht sie vom Balkon, und sie knallt auf ein fremdes Auto. Fügt man die Angaben der Versicherer und des GDV zusammen, deckt die Haftpflicht augenscheinlich solche Ereignisse automatisch mit ab. Auch ohne spezielle Klauseln.
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