- Von René Weihrauch
- 18.04.2024 um 09:36
Immer mehr private Haushalte setzten auf erneuerbare Energien, allen voran auf die Kraft der Sonne: Eine auf dem Dach oder im Garten installierte Photovoltaik-Anlage wandelt mithilfe von Solarmodulen Sonnenlicht zunächst in Gleichstrom um, der dann durch einen Wechselrichter zu nutzbarem Wechselstrom wird. Energie, die Bewohner nicht selbst verbrauchen, können sie gegen eine Einspeisungsvergütung ins Stromnetz einspeisen oder für späteren Gebrauch speichern.
Photovoltaik-Anlagen: So funktionieren sie, so sind sie richtig versichert
Versicherung für Photovoltaik-Anlagen: Was Makler in der Beratung beachten sollten
PV-Anlagen: Wie Betriebe von Vorteilen profitieren und Risiken konsequent absichern
PV-Anlagen gibt es in vielen Varianten
Die überall sichtbaren PV-Anlagen auf Dächern von Ein- oder Mehrfamilienhäusern kommen zwar am häufigsten vor, doch es gibt noch einige andere Arten der Solarenergienutzung. Bei einem geeigneten Standort mit ausreichend Sonneneinstrahlung bieten sich beispielsweise auch Fassaden- oder Freiflächenanlagen an. Sogar schwimmende PV-Anlagen gibt es inzwischen.
Und auch bei der Art der Installation hat die technologische Entwicklung unterschiedliche Möglichkeiten hervorgebracht. Bei Anlagen auf Dächern wird zwischen Aufdach- und Indach-Anlagen unterschieden. Letztere bringen vor allem optische Vorteile, da sie in die Dachhaut integriert sind – dafür haben sie einen etwas geringeren Wirkungsgrad als die auf einem Trägersystem angebrachten Aufdachvarianten.
Ein wichtiger Aspekt beim Thema Photovoltaik ist nach wie vor die staatliche Förderung. Dabei haben sich zuletzt einige Details geändert. Grundsätzlich gibt es zwei Fördermöglichkeiten: zinsgünstige Kredite über die KfW-Bank und die Einspeisevergütung für nicht selbst genutzten Strom. KfW-Darlehen für Anschaffung und Installation der Anlage müssen private Nutzer über ihre Hausbank beantragen. Sie entscheidet über die individuellen Konditionen. Wichtig: Der Kaufvertrag darf erst abgeschlossen werden, wenn die Förderung bewilligt ist. KfW-Kredite konnten bis vor kurzem auch beantragt werden, wenn eine Wallbox für E-Fahrzeuge mit einer PV-Anlage kombiniert wurde. Auch das ist nämlich möglich und wird von E-Auto-Besitzern gern genutzt. Die Förderung läuft 2024 allerdings aus. Einige Städte und Gemeinden fördern Wallboxen aber weiterhin (eine Übersicht dazu hat der ADAC erstellt).
Möglichst viel Strom selbst verbrauchen
Bei der Einspeisevergütung weisen Experten darauf hin, dass es günstiger ist, möglichst viel Strom aus der PV-Anlage selbst zu verbrauchen als viel davon einzuspeisen. Der Grund: Die Ersparnis durch die Eigennutzung ist in der Regel höher als der Vergütungsertrag – zumal dieser tendenziell sinkt. So gibt es bei einer PV-Anlage mit einer Leistung bis 10 Kilowattpeak (kWp), die zwischen 1. Februar und 31. Juli 2024 in Betrieb genommen wird, noch 8,11 Cent pro Kilowattstunde. Ab 1. August sinkt die Vergütung auf 8,03 Cent. Auch deshalb ist die Anschaffung eines Batteriespeichers sinnvoll. Mit ihr lässt sich der Eigenverbrauch nach Berechnungen der Verbraucherzentralen auf bis zu 70 Prozent steigern.
Mit diesem Wissen können Maklerinnen und Makler in der Beratung Kompetenz zeigen und Privatkunden gleichzeitig für die Sinnhaftigkeit einer Photovoltaikversicherung sensibilisieren. Denn eine solche Police leistet deutlich mehr als eine Absicherung über die Gebäudeversicherung, was theoretisch auch möglich ist. Neben üblichen Risiken wie Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel, Diebstahl oder Vandalismus erstattet eine gute, separate PV-Versicherung auch Ertragsausfälle, leistet bei Tierbissen und enthält optimalerweise eine Innovationsklausel für den Fall, dass beschädigte Teile nicht mehr ersetzt werden können und ein großer Teil der gesamten Anlage ausgetauscht werden muss.
Wichtig bei der Berechnung der Deckungssumme: Gehen Sie dabei immer vom Komplettpreis, also inklusive Montageleistungen aus. Und, was nur wenige Vermittler wissen: Klären Sie unbedingt, ob der Kunde vorsteuerabzugsberechtigt ist. Wird lediglich der Nettowert der Anlage versichert, erstattet die Versichererung keine Mehrwertsteuer. In diesem Fall wäre der Kunde unterversichert.
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren