- Von René Weihrauch
- 04.04.2024 um 09:22
Kleiner Tipp gleich zum Einstieg: Bei der Beratung zu Photovoltaik-Versicherungen können Sie als Makler auf die Empfehlung unabhängiger, seriöser Quellen wie der Verbraucherzentrale (VZ) verweisen. „Einige Schäden an Solarstromanlagen können sehr teuer werden“, schreiben VZ-Experten auf ihrer Website. „Deshalb ist es empfehlenswert, die Anlage abzusichern.“ Schäden, mit denen gerechnet werden müsse, sind demnach:
- Diebstahl
- Wasser und Frost
- Sturm und Hagel
- Elementargefahren wie Schneedruck
- Ertragsausfall
- Brand, Blitzschlag und Überspannung
- Bedienungsfehler
- Kurzschluss
- Tierbisse
Experte beschreibt Schadenbeispiele aus der Praxis
Betrachtet man nur die am häufigsten auftretenden Schäden, so grenzen Fachleute diese meist auf fünf Risiken ein. Das Info-Portal der Dachdecker-Branche nennt in diesem Zusammenhang Unwetter, Diebstahl, Überspannung/Feuer, Tierbisse und Schneedruck. Dadurch verursachte Schäden haben in der Regel entweder hohe Reparaturkosten zur Folge oder führen sogar zum Komplettausfall der Anlage. Wie kann das konkret aussehen? Paul Ristock, Niederlassungsleiter Deutschland der Oberösterreichischen Versicherung, beschreibt Schadenfälle aus der Praxis:
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Beispiel Sturm: „Ein schweres Unwetter mit starken Windböen hatte Teile einer Photovoltaik-Anlage beschädigt. Solarmodule wurden von herabfallenden Ästen oder umherfliegenden Gegenständen getroffen, die Montagestrukturen verbogen oder gelockert.“
Der Photovoltaikversicherer prüft bei allgemeinen Risiken laut VGB (GDV Branchenbedigungen), ob Deckung über die Gebäudeversicherung besteht. Ist das nicht der Fall, übernimmt eine gute PV-Versicherung die Kosten für Reparatur oder Ersatz der beschädigten Module und Montagestrukturen. Bei umfangreichen Schäden sollten auch die Kosten für eine komplette Neuinstallation abgedeckt sein, ebenso der Ertragsausfall der Einspeisevergütung und die Kosten des Fremdstromzukaufs, in Abhängigkeit von der Anlagenart, sowie für die Entsorgung von Sondermüll.
Beispiel Einbruchdiebstahl und Vandalismus: „Bei einem Einbruch ließen die Täter auch PV-Module mitgehen, die aufgeständert am Boden über Fundamente montiert waren“, schildert Ristock. „Außerdem wurde der Wechselrichter gestohlen und das Fundament durch Vandalismus beschädigt.“
Geschädigte mit einer Photovoltaikversicherung erhalten nach einem solchen oder ähnlichen Vorkommnis die gestohlenen Teile zum Neuwert ersetzt. Auch Kosten für Reparaturen, inklusive der beschädigten Fundamente werden von der PV-Versicherung erstattet. Gute Policen entschädigen außerdem für Bewegungs- und Schutzkosten sowie Aufräum- und Entsorgungskosten. Ertragsausfall und Ausgaben für Fremdstrom sind wie bei allen Schadensarten in der Regel mitversichert.
Beispiel Feuer: „Ein verheerender Brand brach in unmittelbarer Nähe einer gewerblichen PV-Anlage mit mehr als 100 Kilowattpeak aus, wobei die Flammen auf die gesamte Anlage übergriffen. Da nahezu alle Teile betroffen waren, entstand ein Totalschaden.“
Für einen solchen Fall raten Experten Versicherten, darauf zu achten, dass ihre Police einen Verzicht auf die Anrechnung von Restwerten enthält. Sinnvoll ist auch eine sogenannte Innovationsklausel. Sie greift, wenn Ersatzteile nicht mehr verfügbar sind. Die Versicherung ersetzt dann den Neuwert einer vergleichbaren Anlage, selbst wenn innovativere und neuere Bauteile verwendet werden müssen. Außerdem sollten als Inflationsschutz Tarife mit einer automatischen Wertanpassung abgeschlossen werden. Damit werden auch Ausgaben für inzwischen teurere Anlagen über die Versicherungssumme erstattet.
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