- Von René Weihrauch
- 14.03.2024 um 09:07
Herr Ristock, wenn wir von Photovoltaik-Anlagen sprechen – um welche Werte geht es da eigentlich?
Paul Ristock: Das hängt von der Größe ab. Rund 90 Prozent der Anlagen in Deutschland sind kleine, private Anlagen auf Ein- und Zweifamilienhäusern. Da handelt es sich um Versicherungssummen zwischen 15.000 und 30.000 Euro. Dieser Kundenkreis ist für den Durchschnittsmakler sicherlich am interessantesten. Es gibt aber auch deutlich größere PV-Anlagen für Gewerbetreibende – ebenfalls eine super attraktive Zielgruppe. In jedem Fall kommt es bei der Ermittlung der Deckungssumme entscheidend darauf an, nicht nur die Technik zu berücksichtigen, sondern immer den Komplettpreis – also inklusive Montagekosten, inklusive aller elektronischen Komponenten und weiterer Bauteile, wie beispielsweise der Peripherie-Geräte zur Überwachung und Bedienung.
Makler dürfen keine Steuerberatung machen, es gibt aber Besonderheiten, auf die man in der Beratung hinweisen sollte. Können Sie die kurz erläutern?
Bei PV-Anlagen mit einer Leistung bis 30 Kilowattpeak sind seit kurzem nicht nur die Einnahmen aus der Einspeisevergütung steuerfrei. Auch der Kauf einer solchen Anlage ist mehrwertsteuerbefreit. Makler müssen deshalb unbedingt prüfen, ob der Kunde vorsteuerabzugsberechtigt ist oder nicht. Das ist ein wichtiger Beratungshinweis. Der Hintergrund ist folgender: Wenn lediglich die Nettosumme versichert wird, würde die Versicherung im Schadensfall, etwa bei einer Reparatur, keine Mehrwertsteuer erstatten. Viele Makler verfahren heute leider so und versichern einfach die Nettosumme – in diesem Fall ist der Kunde aber unterversichert. Deswegen ist es wichtig, bei der Ermittlung der Versicherungssumme immer händisch die Mehrwertsteuer dazuzurechnen.
Das betrifft aber nur Gewerbetreibende, oder?
Nein, das ist auch für Privatkunden wichtig. In dem Moment, in dem der Makler die Nettosumme versichert, ist der Kunde unterversichert. Niemand weiß ja, wie lange die Mehrwertsteuerbefreiung gilt. Was ist, wenn sie – angenommen – 2026 abgeschafft wird, und genau dann tritt der Totalschaden ein? Das Problem ist, dass 90 Prozent der Makler hier einen Fehler machen und wir dadurch eine akute Unterversicherung im Markt haben.
Hinzu kommt die Inflation…
Richtig. Mit den Beiträgen von vor 20 Jahren kann ich heute keine Reparatur mehr bezahlen. Man ist davon ausgegangen, dass Photovoltaik-Anlagen in der Herstellung immer günstiger werden, und das sind sie ja auch. Die Inflation in den letzten zwei, drei Jahren war aber so stark, dass die kalkulierten Prämieneinnahmen heute nicht mehr genügen. Das ist der zweite Grund, warum ich glaube, dass wir die angesprochene Unterversicherung im Markt feststellen. Es fällt nur nicht so auf, weil es nicht viele Totalschäden gibt. Größtenteils haben wir es ja eher mit Teilschäden zu tun, die bis zur vollen Versicherungssumme erstattet werden. Bei der Oberösterreichischen haben wir das Problem so gelöst, dass wir eine Indexierung in unsere PV-Versicherung integriert haben, also eine Wertanpassung, bei der wir uns am Baukostenindex der Gebäudeversicherung orientieren.
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Apropos – über die Gebäudeversicherung lassen sich Photovoltaikanlagen ja ebenso versichern wie über eine separate PV-Versicherung. Wo liegen die Vor- und Nachteile der beiden Optionen?
Natürlich kann ich eine PV-Anlage immer in die Gebäudeversicherung einschließen. Das hat den Vorteil, dass es unkompliziert in der Abwicklung ist. Ich muss im Grunde nur dem Gebäudeversicherer Bescheid geben und den Einschluss veranlassen. Der entscheidende Nachteil liegt darin, dass die Anlage dann meist nur gegen allgemeine Gefahren versichert ist. Die tatsächlichen Risiken gehen aber darüber hinaus. Denken Sie beispielsweise an Tierverbisse, an innere Betriebsschäden oder Ertragsausfälle und damit verbunden den notwendigen Zukauf von Fremdstrom. Das alles wäre in einer Gebäudeversicherung standardmäßig nicht enthalten.
Das heißt, unterm Strich ist eine eigene PV-Versicherung zu empfehlen?
Ich denke, ja. Einmal aufgrund der Mehrleistung, aber auch wegen anderer Vorteile: Beim Einschluss in die Gebäudeversicherung wäre im Schadensfall der gesamte Gebäudeversicherungsvertrag schadenbelastet. Ein Graus für jeden Makler! Mit einer separaten Photovoltaik-Police kann das nicht passieren. Ein weiterer sehr wichtiger Punkt ist die Innovationsklausel in der PV-Versicherung. Die kommt zum Tragen, wenn bei einem Teilschaden benötigte Ersatzteile nicht mehr hergestellt werden. Dann kann es sein, dass ein Großteil der gesamten Anlage ausgetauscht werden muss. Anders als in den meisten Gebäudeversicherungen leistet eine eigene PV-Versicherung auch dann. Zudem kostet eine solche Extra-Police auch nicht die Welt. Bei einer Deckungssumme von 36.000 Euro liegen die Beiträge bei etwa 90 Euro im Jahr.
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