- Von Barbara Bocks
- 29.04.2025 um 14:00
Mit dem heutigen Stichtag können bundesweit alle gesetzlich Krankenversicherten (GKV) die elektronische Patientenakte (ePA) nutzen. Noch-Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sprach von einem Meilenstein der digitalen Transformation im Gesundheitswesen.
Auch der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) begrüßt die Entwicklung. Er mahnt jedoch gesetzliche Nachbesserungen an, damit auch Privatversicherte diese Technologie flächendeckend nutzen können.

PKV und GKV – wo liegt eigentlich der Unterschied?
PKV-Verband schimpft über steigende Versicherungspflichtgrenze
Privatversicherte erhalten besseren Zugang zur Psychotherapie
„Die bundesweite Einführung der sogenannten ‚ePA für alle‘ markiert einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zum digitalisierten Gesundheitswesen. Die neue Generation der Patientenakte wird medizinische Behandlungen besser und effizienter machen“, erklärt PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther in einer Mitteilung. Ab Anfang Oktober 2025 werden die Leistungserbringer, also die Gesundheitseinrichtungen, bundesweit dazu verpflichtet, die ePA zu nutzen.
Während die ePA in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Pflicht wird, ist sie im privaten Sektor freiwillig.
- Erste private Krankenversicherer haben bereits begonnen, die ePA anzubieten, erklärt Reuther.
- Weitere PKV-Anbieter wollen bis Ende des Jahres folgen.
- Ziel ist es, bis Ende 2025 die große Mehrheit der Privatversicherten mit einer ePA auszustatten.
ePA ist Teil der App der Versicherer
Ein zentrales Merkmal: Privatversicherte verwalten ihre ePA über die App ihres Versicherers. Dort können sie individuelle Zugriffsrechte flexibel steuern. Die Nutzung einer elektronischen Gesundheitskarte ist dabei laut Reuther nicht erforderlich – stattdessen kommt eine digitale Identität via „GesundheitsID“ zum Einsatz, die durch ein sicheres Identifizierungsverfahren vergeben wird.
Im Januar war die elektronische Patientenakte allerdings noch nicht der große Renner in der GKV. Nur 15 Prozent der Versicherten nutzten diese Möglichkeit. Wieso GKV-Versicherte bisher so zurückhaltend waren, lesen Sie hier.
Rechtliche Grundlage für ePA für Privatversicherte fehlt noch
Derzeit fehlt es aus Sicht des Verbandes an der rechtlichen Grundlage, um Privatversicherte vollständig einzubinden. Daher fordert Reuther: „Um dem Anspruch einer ePA für alle gerecht zu werden, sollte die neue Bundesregierung die gesetzlichen Hürden sofort abbauen und für Privatversicherte die zustimmungsfreie Bildung der einheitlichen Krankenversichertennummer ermöglichen.“
Mit Blick auf die Chancen einer patientenzentrierten, digital unterstützten Gesundheitsversorgung bleibt es wichtig, die PKV vollständig einzubinden, sowohl für die Versorgungsqualität als auch für die digitale Wettbewerbsfähigkeit des Gesundheitssystems insgesamt.

0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren