Beratungsszene: Die digitale Rentenübersicht ist ein guter Ansatzpunkt für Makler. © Wayhomestudio/Freepik
  • Von Karen Schmidt
  • 08.08.2024 um 13:35
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Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat einen ersten Evaluierungsbericht zur digitalen Rentenübersicht vorgelegt. Dieser offenbart, was Nutzern gefällt – und wo sie sich Verbesserungen wünschen. Ein solcher Wunsch dürfte insbesondere Maklern gefallen.

Vor etwas über einem Jahr ist sie gestartet: die Digitale Rentenübersicht. Die Plattform der Deutschen Rentenversicherung Bund soll allen Bürgerinnen und Bürgern einen Überblick über ihre aufgebauten Ansprüche aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge liefern.

Die Behörde hat von Beginn an das Online-Portal fortlaufend evaluiert und Nutzer dazu. Jetzt hat sie einen ersten Evaluationsbericht zur digitalen Rentenübersicht vorgelegt.

Die wichtigsten Erkenntnisse zur digitalen Rentenübersicht im Überblick:
  • Die Vertrauenswürdigkeit des Online-Portals wird von Nutzerinnen und Nutzern als hoch angesehen.
  • Viele Bürger geben an, dass sich ihr Kenntnisstand über die eigene Altersvorsorgeansprüche wesentlich verbessert hat.
  • Die Informationen zu den individuellen Ansprüchen aus den drei Säulen der Rentenversicherung werden als verständlich eingeschätzt.

„Der Evaluationsbericht zeigt, dass wir gemeinsam ein ausgezeichnetes Produkt für die individuell erwartbare Vorsorgesituation im Alter geschaffen haben“, sagt Stephan Fasshauer, Direktor der Deutschen Rentenversicherung Bund. „Das Feedback der Nutzerinnen und Nutzer ist wertvoll und wichtig, es hilft uns die Plattform weiter zu optimieren.“

Die Nutzer haben auch Wünsche zu Verbesserung der digitalen Rentenübersicht an die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht (ZfDR) gerichtet. Diese werden aktuell bewertet und geprüft.

Diese Verbesserungsvorschläge gibt es:
  • Weiterentwicklung der Landingpage
  • Vereinfachung und bessere Verständlichkeit des Anmeldeprozesses
  • Sichtbarere Platzierung eines staatlichen Logos im Header wie zum Beispiel das der Deutschen Rentenversicherung Bund
  • Redaktionelle Kürzung der Inhalte der öffentlichen Seite
  • Weiterführende Hinweise zu unabhängigen Beratungsangeboten
  • Gewünschte zusätzliche Erklärvideos stehen im Portal bereits zur Verfügung
  • Vorsorgeeinrichtungen müssen sich bis Ende 2024 verpflichtend anbinden

Insbesondere der Punkt mit dem Hinweis auf unabhängige Beratungsangebote dürfte Makler dabei freuen.

Die digitale Rentenübersicht befindet sich nach einer Pilotphase seit Jahresbeginn nun im Regelbetrieb. Von anfänglich 3 angebundenen Vorsorgeeinrichtungen ist die Zahl mittlerweile auf 311 angestiegen. Zahlreiche weitere befinden sich aufgrund der nun gesetzlich verpflichtenden Anbindung in einem Anbindungsprozess an die digitale Rentenübersicht.

„Mit der Anbindungsverpflichtung bis Ende 2024 können Bürgerinnen und Bürger einen weit übergreifenden Teil ihrer Altersvorsorgeansprüche gebündelt einsehen und mit diesem Kenntnisstand in eine zielgerichtete Altersvorsorgeplanung gehen. In drei Worten: Sehen, verstehen, handeln“, sagt Fasshauer.

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Karen Schmidt

Karen Schmidt ist seit Gründung von Pfefferminzia im Jahr 2013 Chefredakteurin des Mediums.

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