Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) spricht am 29. Mai 2024 zur Presse, nachdem das Bundeskabinett das Rentenpaket II verabschiedet hat © picture alliance / photothek.de | Lorenz Huter
  • Von Andreas Harms
  • 03.06.2024 um 10:39
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lesedauer Lesedauer: ca. 04:10 Min

Die Regierung als Paketdienst – kaum liegt das Rentenpaket II vor, werkelt das Bundesarbeitsministerium schon an Nummer III. Darin soll es um die Vorsorge von Selbstständigen gehen. Zugleich liegt weiter die große Vorsorgereform in der Luft. Das alles könnte 2024 zu einem denkwürdigen Jahr machen.

Es geht Schlag auf Schlag. Anfang März hatten die Bundesminister für Finanzen, Christian Lindner (FDP), und für Arbeit, Hubertus Heil (SPD), das Rentenpaket II vorgestellt. Ende Mai hat es das Bundeskabinett passiert. Und schon liegt Nummer III in der Luft.

„Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erarbeitet aktuell den Referentenentwurf zur Einführung einer Altersvorsorgepflicht für Selbstständige“, teilt eine Pressesprecherin des Arbeitsministeriums auf Anfrage mit. Sie stellt aber sogleich auch klar: „Zwischen den Rentenpaketen II und III gibt es keinen Zusammenhang.“

Das Rentenpaket II kommt in erster Linie der Rentnergeneration zugute. So soll das Rentenniveau dauerhaft nicht unter die magische Grenze von 48 Prozent sinken. Dieser Wert beschreibt, wie viel Prozent des aktuellen Durchschnittslohns jemand als Rente erhält, der 45 Jahre lang zum jeweiligen Durchschnittslohn gearbeitet hat und entsprechende Beiträge gezahlt hat. Außerdem soll das Renteneintrittsalter nicht über 67 Jahre hinaus steigen.

Wie diese Rechnung aus mehr Rentnern mit mindestens gleicher Rente, weniger Beitragszahlern und höherer Lebenserwartung langfristig aufgehen soll, lässt das Paket allerdings offen. Das wird auch das Generationenkapital nicht ändern können. Das ist als Kapitalmarktportfolio geplant und ein Schritt in Richtung Kapitaldeckung. Doch es bleibt mit bis Mitte der 30er Jahre geplanten 200 Milliarden Euro höchstwahrscheinlich zu klein, um spürbar etwas zu bewirken.

Doch mit diesem Gebiet befasst sich Nummer III nicht. Stattdessen geht es um den – grundsätzlich sinnvollen – Plan, auch Selbstständige in die Vorsorge zu bringen. Zunächst soll das die gesetzliche Rente sein, „sofern sie nicht im Rahmen eines einfachen und unbürokratischen Opt-outs ein privates Vorsorgeprodukt wählen“, so die Sprecherin. Und das müsse insolvenz- und pfändungssicher sein und zu einer Absicherung über dem Grundsicherungsniveau führen. Damit zitiert sie wörtlich den Ampel-Koalitionsvertrag von 2021. In welche Richtung die Reise konkret geht, ist jedoch noch nicht bekannt.

GDV hat einen klaren Produktfavorit

Beim Versichererverband GDV hat man indes einen klaren Produktfavoriten. „Die Basisrente erfüllt die Opt-out-Kriterien mit Abstand am besten“, teilt der Verband mit. Sie sei seinerzeit ja schon mit Blick auf Selbstständige als Zielgruppe eingeführt worden und der gesetzlichen Rente steuerlich gleichgestellt. Sprich: Beiträge steuerfrei, Rente steuerpflichtig.

Wir können also festhalten: Die Ampel setzt mit den Paketen ihre damals im Vertrag angekündigten Vorhaben tatsächlich um. Schritt für Schritt. Parallel dazu steht die große Reform der Vorsorge an, die aber mit den Rentenpaketen nichts zu tun hat.

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Andreas Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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