Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) spricht am 29. Mai 2024 zur Presse, nachdem das Bundeskabinett das Rentenpaket II verabschiedet hat © picture alliance / photothek.de | Lorenz Huter
  • Von Andreas Harms
  • 03.06.2024 um 10:39
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Die Regierung als Paketdienst – kaum liegt das Rentenpaket II vor, werkelt das Bundesarbeitsministerium schon an Nummer III. Darin soll es um die Vorsorge von Selbstständigen gehen. Zugleich liegt weiter die große Vorsorgereform in der Luft. Das alles könnte 2024 zu einem denkwürdigen Jahr machen.

Ein Großreinemachen im System ist längst überfällig und sorgt schon für einige Vorfreude. Schließlich kommt vor allem das Geschäft mit der staatlich geförderten Altersvorsorge – Rufname: Riester-Rente – seit Jahren nicht mehr in die Gänge. Zuletzt meldete das Arbeitsministerium weiter sinkende Vertragsbestände, querbeet durch alle Arten: Versicherungen, Fondssparpläne, Wohnriester, Banksparpläne. Außerdem schätzt man im Ministerium, dass inzwischen jeder vierte Vertrag ruht, also kein Geld mehr dorthin fließt.

Fokusgruppe könnte Riester-Rente wiederbeleben

Damit ist die Riester-Rente tot. Doch die Chancen stehen gut, dass sie wiederaufersteht. Hoffnung gibt die sogenannte Fokusgruppe Altersvorsorge. Bestückt mit Branchenvertretern, Politikern und Verbraucherschützern hatte sie die Aufgabe, die private Altersvorsorge in Deutschland zu entstauben und fit für die Zukunft zu machen. Dass die Deutschen dem Thema zugeneigt sind, zeigen die immerhin noch vorhandenen 15,5 Millionen Riester-Verträge. Die muss ja jemand mal abgeschlossen haben.

Auch die Fokusgruppe findet ihren Ursprung im Koalitionsvertrag. Denn dort steht drin, man werde „das bisherige System der privaten Altersvorsorge grundlegend reformieren“. Im Abschlussbericht aus dem Sommer 2023 geht es unter anderem ausdrücklich um Riester. Demnach soll dort vieles lockerer werden. Formulare aus Papier sollen elektronischen Verfahren weichen. Die Förderung soll sich nicht mehr am Einkommen, sondern am eingezahlten Beitrag orientieren, was natürlich viel einfacher wäre. Die Pflicht zur lebenslangen Rente soll gelockert werden. Sparer können sich weiter für lebenslange Renten entscheiden, aber auch Beträge entnehmen oder ihr Geld auf eigene Faust verbrauchen (Mit allen Vor- und Nachteilen wohlgemerkt, denn es besteht nun mal die vom GDV nachdrücklich erwähnte Gefahr, dass das Geld irgendwann aufgebraucht ist, der Rentner aber noch lebt). Und die renditefressende 100-Prozent-Garantie auf alle Beiträge soll nur noch freiwillig sein.

All das sind sinnvolle Maßnahmen, um das System Riester zu verbessern. Laut Fokusgruppe sollen sie auch für bestehende Riester-Verträge anwendbar werden. Es ist denkbar, dass dadurch die Zahl der ruhenden Verträge sinkt, weil ihre Nutzer sie wieder aktivieren.

Frischer Wind in die Altersvorsorge

Nicht nur diese, auch weitere Vorschläge könnten frischen Wind in die Vorsorgewelt bringen. Der Investment-Lobbyverband BVI warf das Fondsspardepot ins Rennen, und die Mehrheit der Fokusgruppe stimmte zu. Kurzfassung: Menschen sparen direkt in ein spezielles Wertpapierdepot, mindestens, bis sie 60 Jahre alt sind. Erträge sind bis zur Rente steuerfrei, und eine lebenslange Rente ist nicht vorgeschrieben.

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Andreas Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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