Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) spricht am 29. Mai 2024 zur Presse, nachdem das Bundeskabinett das Rentenpaket II verabschiedet hat © picture alliance / photothek.de | Lorenz Huter
  • Von Andreas Harms
  • 03.06.2024 um 10:39
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Die Regierung als Paketdienst – kaum liegt das Rentenpaket II vor, werkelt das Bundesarbeitsministerium schon an Nummer III. Darin soll es um die Vorsorge von Selbstständigen gehen. Zugleich liegt weiter die große Vorsorgereform in der Luft. Das alles könnte 2024 zu einem denkwürdigen Jahr machen.

An dieser Stelle ist klar festzuhalten, dass fast alle Vorschläge – so sie denn in Kraft träten – vor allem der Investmentbranche in die Karten spielen. Sie kann nämlich keine lebenslangen Renten anbieten und damit ein bisheriges Pflichtkriterium schlicht nicht erfüllen. Ein Vorsorgedepot hat sie hingegen gefühlt mit einem Fingerschnips am Start. Für die Versicherungswirtschaft hingegen sind lebenslange Renten ein Alleinstellungsmerkmal. Und das hat die Fokusgruppe nun aufgeweicht.

Fondsgesellschaften werkeln an Produkten

Entsprechend gutgelaunt äußern sich einige Investmentvertreter. „Wir haben bereits mehrere Produktideen konzeptioniert. Je nachdem wie genau die Altersvorsorgereform ausgestaltet sein wird, werden wir diese finalisieren“, kündigt beispielsweise Thorsten Ritzheim, Spezialist für private Vorsorge und Vermögensaufbau bei der DWS an. Wie zu erwarten war, findet er vor allem die flexibleren Garantieregeln und die wegfallende Rentenpflicht interessant. „Hieraus ergeben sich neue Möglichkeiten zur Produktgestaltung über den gesamten Lebenszyklus der Produkte hinweg.“

Ähnliches hört man von Union Investment, die Teil der genossenschaftlichen Finanzgruppe ist. „Wir würden voraussichtlich das neue Altersvorsorgedepot, ohne den Zwang zur Null-Prozent-Garantie und mit flexiblen Auszahloptionen an den Markt bringen“, kündigt Björn Deyer, Leiter Altersvorsorge, an (mehr dazu hier). In Bezug auf die Riester-Rente nimmt sein Haus übrigens eine einzigartige Stellung in Deutschland ein. Denn es bietet noch immer Fondssparpläne an und hat 1,8 Millionen Verträge im Bestand. Und die sollen alle in den Genuss der neuen vereinfachten Regeln kommen können. „Ebenfalls können wir uns vorstellen, unsere Riester-Produkte mit den möglichen Flexibilisierungen auszustatten, die uns der Gesetzgeber dann ermöglicht. Dieses würden wir vermutlich allen Kunden anbieten – sowohl den bestehenden Riester-Kunden, als auch allen Neukunden“, so Deyer. Es könnte eine wahre Frischzellenkur werden.

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Andreas Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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