Um den gewohnten Lebensstandard zu halten kann private Vorsorge wichtig sein. © Freepik / DC Studio
  • Von Sabine Groth
  • 26.06.2024 um 11:05
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lesedauer Lesedauer: ca. 02:55 Min

Die gesetzliche Rente wird künftig bei vielen nicht reichen, um die monatlichen Kosten des gewohnten Lebensstandards im Ruhestand zu decken. Über private Vorsorge lässt sich ein regelmäßiges Zusatzeinkommen erzielen, etwa durch eine lebenslange Rente und/oder einen Auszahlplan. Was ist dabei zu berücksichtigen?

Wenn das regelmäßige Arbeitseinkommen mit dem Eintritt in den Ruhestand wegfällt, müssen die monatlichen Zahlungen aus anderen Quellen kommen. Gesetzliche Rente und eventuell eine betriebliche Altersversorgung bilden häufig den Grundstock, der durch eine private Vorsorge ergänzt werden kann. Eine gute Lösung hierfür können fondsgebundene Rentenversicherungen sein. Mit ihrer renditeorientierten Anlageauswahl ermöglichen sie es, möglichst viel Kapital aufzubauen. Und für den Ruhestand besteht die Option auf eine garantierte lebenslange Rente, die Monat für Monat einen festen Mindestbetrag fürs Haushaltsbudget liefert. 

Um diese Verrentung darzustellen, fließt das Vertragsguthaben in der Regel in den Deckungsstock des Versicherers, damit dieser gewährleisten kann, dass die Zahlung auf jeden Fall bis ans Lebensende erfolgt. In der Niedrigzinsphase wurde nach etwas renditestärkeren Lösungen gesucht, die dennoch eine garantierte Rente bis zum Tod ermöglichen. Mittlerweile bieten mehrere Gesellschaften auf Wunsch einen investmentbasierten Rentenbezug an, bei dem ein Teil des Verrentungskapitals in die Investmentmärkte fließt. Die garantierte Rente fällt etwas geringer aus als im klassischen Rentenbezug. Dafür besteht die Chance auf eine insgesamt höhere Leistung. 

Auszahlplan als renditeorientierte Alternative

Noch höher sind die Renditechancen und damit die Chancen auf ein höheres monatliches Zusatzeinkommen bei Auszahlplänen. Diese sind vor allem aus der direkten Fondsanlage bekannt. Dabei wird aus einem bestehenden Fondsguthaben regelmäßig, beispielsweise monatlich, eine festgelegte Summe ausgezahlt. Der entscheidende Unterschied zur Verrentung: Es gibt keine Garantie, dass das Geld bis ans Lebensende reicht. Dafür müssen aber auch keine extrem sicheren Anlagen gewählt werden, sondern das Guthaben kann renditeorientiert investiert bleiben.

Solche Auszahlpläne lassen sich auch innerhalb von Fondspolicen umsetzen. Immer mehr Versicherer bieten Tarife an, bei denen sich der Rentenbeginn deutlich aufschieben lässt und zunächst in einer mehr oder weniger flexiblen Verfügungsphase das Geld in Fonds investiert bleiben kann. Einige Anbieter ermöglichen in diesem Zeitraum einen Auszahlplan mit regelmäßigen monatlichen Entnahmen, über deren Höhe Kundinnen und Kunden selbst bestimmen – evtl. sogar in Kombination mit einer Rente.  

Achtung: negativer Cost-Average-Effekt bei Auszahlplan

Bei der Nutzung von Auszahlplänen in der Ruhestandsplanung sind insbesondere zwei Dinge zu beachten. Das ist zum einen der für die Ansparphase so wertvolle Cost-Average-Effekt, der im Entnahmeplan seine Schattenseite zeigt. Der Effekt dreht sich um: Wird monatlich eine feste Summe entnommen, müssen in schwachen Börsenphasen dafür besonders viele Fondsanteile verkauft werden (negativer Yield-Average-Effekt). Es wird also tendenziell mehr zu günstigen Kursen verkauft und weniger, wenn der Fondswert besonders hoch ist.  

Ein Entnahmeplan aus Fondsguthaben, das starken Wertschwankungen unterliegt, ist daher keine optimale Lösung. Allerdings wird auch viel Potenzial verschenkt, wenn das Fondsguthaben komplett in Anlagen verlagert wird, die zwar weniger schwanken, aber auch weniger Renditepotenzial bieten. Besser könnte eine teilweise Umschichtung vor der Auszahlphase sein, die idealerweise nicht während einer Schwächephase an den Börsen erfolgt. Die Auszahlungen fließen dann aus den schwankungsarmen Anlagen, während ein Teil des Kapitals in risikoreicheren Fonds mit mehr Renditepotenzial investiert bleibt.  

Zum anderen ist die Steuer zu berücksichtigen. Auszahlpläne innerhalb von Fondspolicen werden steuerlich genauso behandelt wie Kapitalentnahmen. Soweit die 12/62-Regel gilt, unterliegen nach dem Halbeinkünfteverfahren die Hälfte der Erträge anteilig dem persönlichen Steuersatz. Über einen langen Zeitraum von 20, 30 oder mehr Jahren können die aufgelaufenen Erträge deutlich mehr als die Hälfte des Vertragsguthabens ausmachen. Der Unterschied zwischen Brutto- und Nettoauszahlung fällt daher meist höher aus als bei der steuerlich vorteilhaften lebenslangen Verrentung. Das sollte bei der Festlegung der Höhe der Entnahmen bedacht werden.  

Was ist besser? 

Ob die lebenslange Verrentung oder der Auszahlplan die richtige Wahl ist, ist individuell zu entscheiden. Häufig bieten sich Kombinationen an, um die Vorteile der jeweiligen Anlage zu nutzen. So könnte ein Teil des Kapitals verrentet werden und ein anderer für einen flexiblen Auszahlplan genutzt werden. Oder der Kunde startet mit einem Entnahmeplan und schwenkt später auf die lebenslange Rente um.  

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Sabine

Sabine Groth

Sabine Groth schreibt seit über 20 Jahren schwerpunktmäßig über Geldanlage sowie weitere Finanz- und Wirtschaftsthemen, seit 2009 als freie Journalistin. Zu ihren Auftraggebern zählen vor allem Fachmagazine und -portale.

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