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Es gibt zwei Wege, um aus angespartem Kapital ein Einkommen zu machen. © Freepik
  • Von Sabine Groth
  • 10.07.2024 um 10:30
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lesedauer Lesedauer: ca. 02:05 Min

Angespartes Kapital in einer privaten Rentenversicherung lässt sich für den Ruhestand in ein regelmäßiges Einkommen umwandeln. Neben der klassischen lebenslangen Verrentung bieten einige Tarife auch Auszahlpläne. Hier die Highlights der beiden Auszahlungswege.

Im Wettstreit zwischen lebenslanger Rente und Auszahlplan gibt es keinen Gewinner. Beide haben ihre Vor- und Nachteile. Die Entscheidung, welches Instrument das bessere ist, muss individuell entsprechend der Bedürfnisse und Wünsche des Kunden gefällt werden. Oft kann eine Kombination der beiden Auszahlungswege die optimale Lösung sein.

Vorteile der lebenslangen Rente

Absicherung des Langlebigkeitsrisikos: Die vereinbarte monatliche Rente zahlt die Versicherungsgesellschaft garantiert bis ans Lebensende, egal ob der Versicherte 75 oder 115 Jahre alt wird. Durch Überschüsse aus den Anlagen oder durch freiwerdendes Kapital aus zu vorsichtigen Schätzungen kann sich die garantierte Zahlung während der Laufzeit zusätzlich erhöhen. Bei Auszahlplänen gibt es keine Garantie einer lebenslangen Zahlung. 

Ertragsanteilbesteuerung: Bei der lebenslangen Rente aus einer privaten Rentenversicherung der dritten Schicht ist lediglich der Ertragsanteil zu versteuern. Dieser soll einen fiktiven Ertrag widerspiegeln, den das Guthaben während des Rentenbezugs erzielt. Die gesamten Erträge, die während der Ansparphase erzielt wurden, bleiben steuerfrei. Die Höhe des Ertragsanteils hängt vom Lebensalter des Rentenbeziehers bei Start der Verrentung ab und ist fix für die gesamte Laufzeit. Je früher die Rentenzahlung beginnt, desto höher der zu versteuernde Ertragsanteil. Bei einem Verrentungsbeginn mit 67 Jahren liegt er bei 17 Prozent. Von einer monatlichen Rente von 1.000 Euro unterliegen also 170 Euro dem individuellen Steuersatz.

Bei Auszahlplänen innerhalb von Rentenpolicen fällt die Steuerlast in der Regel höher aus. Sie werden steuerlich wie andere Kapitalentnahmen behandelt und auch die in der Ansparphase erzielten Erträge sind komplett zu versteuern. Einzige Ausnahme bilden sofort beginnende Auszahlpläne. Durch die steuerliche Berücksichtigung der anfänglichen Produktkosten liegt die Steuerbelastung in den ersten Jahren sogar unter dem Wert der Ertragsanteilbesteuerung. 

Vorteile des Auszahlplans

Hohe Flexibilität: Die Höhe der monatlichen Zahlung ergibt sich bei Auszahlplänen nicht aus den Vertragsdaten, sondern kann frei gewählt werden. Auch die Laufzeit des Auszahlplans ist flexibel und kann auf Wunsch beendet werden. Über das restliche Kapital kann dann anderweitig verfügt werden.
Bei Verrentung gibt der Kunde sein Guthaben aus der Hand und erhält dafür die Rente. Nur wenn der Tarif Verfügungsoptionen während der Rente anbietet, hat er noch (teilweisen) Zugriff auf sein Kapital.  

Erhöhte Renditechancen: Während für die lebenslange Verrentung bei den meisten Tarifen das Vertragsguthaben komplett ins Sicherungsvermögen der Versicherungsgesellschaft fließt, können Kunden bei Auszahlplänen voll in Fonds investiert bleiben und ihr Risiko-Rendite-Profil durch ihre Investment-Auswahl selbst bestimmen. Die Renditechance ist bei Auszahlplänen somit langfristig höher. 

Todesfallleistung: Bei einer lebenslangen Rente wird üblicherweise nur bis zu einem Alter von 87 Jahren eine Todesfallleistung an die Erben ausgezahlt. Im Gegensatz dazu wird bei einem lebenslangen Auszahlplan einer Fondspolice immer das verbleibende Kapital an die Erben übertragen. 

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Sabine Groth

Sabine Groth schreibt seit über 20 Jahren schwerpunktmäßig über Geldanlage sowie weitere Finanz- und Wirtschaftsthemen, seit 2009 als freie Journalistin. Zu ihren Auftraggebern zählen vor allem Fachmagazine und -portale.

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