- Von Manila Klafack
- 04.10.2018 um 12:21
Im Zuge des Betriebsrentenstärkungsgesetzes wurde ein Pflichtzuschuss für bestehende Verträge durch die Arbeitgeber ab 2022 vereinbart. Dieser Zuschuss lässt sich in den Unternehmen offenbar schwerer umsetzen, als erwartet. Zu dieser Schlussfolgerung gelangen die BBVS Beratungsgesellschaft für betriebliche Versorgungssysteme und das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) aufgrund einer gemeinsamen Umfrage bei Versicherern. Dabei ging es darum zu ermitteln, ob und wie die Versicherer bei Bestandsverträgen eine Aufstockung der Einzahlungen überhaupt zulassen.
Nur wenige der 23 Gesellschaften, die auf die Fragen geantwortet haben, lassen in bestimmten Grenzen Erhöhungen in allen Tarifen für die Direktversicherung zu. Ein Versicherer lehnt in bestehenden Verträgen Beitragserhöhungen völlig ab und verweist auf Sonderkonditionen bei einem Neuvertrag für den Arbeitgeberzuschuss. Sechs Anbieter befinden sich noch in der Nachdenkphase. Bei den übrigen finden sich viele Einschränkungen und Bedingungen.
„Arbeitgeber, die in der Vergangenheit mit der Einstellung neuer Mitarbeiter deren bestehende Direktversicherung übernommen haben, werden also mit einer Vielfalt von Bedingungen konfrontiert sein und müssen für jeden einzelnen Vertrag eine Lösung finden“, schildert BBVS-Geschäftsführer Karsten Rehfeldt die Situation.
In vielen Fällen werden Bestandsverträge gar nicht um die vorgeschriebenen 15 Prozent erhöht werden können. Die genutzten Tarife sind entweder bereits geschlossen oder der Rechnungszins ist so hoch, dass die Versicherer gar keine Beitragserhöhungen mehr gestatten wollen. In vielen Fällen würden die Arbeitgeber daher gezwungen sein, für den vergleichsweise kleinen Zuschuss einen Neuvertrag abzuschließen.
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