- Von Manila Klafack
- 02.07.2018 um 09:58
Das Landgericht Tübingen hat eine Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg abgewiesen, mit der sich die Verbraucherschützer gegen die Verrechnung von Negativzinsen bei Riester-Verträgen stellten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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Konkret ging es darum, dass die Kreissparkasse Tübingen bei ihrem Riester-Banksparplan Vorsorge-Plus sowohl einen festen als auch einen variablen Zins in Aussicht stellt. Die Grundzinsen würden vertragsgemäß zum Sparguthaben hinzugerechnet. Zudem gibt es einen Bonuszins. Der variable Zinssatz fiel nun negativ aus und wurde von der Kreissparkasse mit dem festen Zins verrechnet. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sah darin eine unangemessene Benachteiligung für Verbraucher. Das Landgericht Tübingen stimmte dieser Einschätzung jedoch nicht zu.
„Unser Verfahren hat grundsätzliche Bedeutung für die Verzinsung einer Vielzahl von Altersvorsorgeverträgen“, kommentiert Niels Nauhauser, Abteilungsleiter Altersvorsorge, Banken, Kredite bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Denn viele Kreditinstitute hätten in der Vergangenheit Sparpläne mit und ohne Riester-Förderung vertrieben, in denen eine variable Zinsanpassung vereinbart wurde. Die aktuelle gerichtliche Entscheidung würde laut Nauhauser etlichen Anbietern Tür und Tor öffnen, die laufende Verzinsung nicht nur nach unten anzupassen, sondern ins Negative abrutschen zu lassen.
Nach einem Bericht bei Tagesschau.de hat sich jedoch die Kreissparkasse gegen die Kritik gewehrt. Sie hätte keinem Kunden tatsächlich Minuszinsen in Rechnung gestellt. Die Grundverzinsung werde mit den zusätzlichen, fest vereinbarten Bonuszinsen der Banksparpläne verrechnet. Darum hätten die Kunden bislang positive Zinsen erhalten.
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