- Von Juliana Demski
- 06.11.2017 um 15:08
Was ist geschehen?
Eheleute engagieren einen Handwerker für ihr Wohnhaus. Der Dachdecker soll das Flachdach reparieren. Während seiner Heißklebearbeiten verursacht er ein Glutnest: Das Paar bemerkt später Flammen und holt Hilfe.
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Aber die Feuerwehr kann die Flammen nicht stoppen – das Gebäude brennt nieder. Und auch am Nachbarhaus entsteht ein Schaden. Die Nachbarin ist versichert und erhält den Schaden erstattet.
Der Dachdecker wird zur Zahlung von rund 97.800 Euro verurteilt, kann aber nicht zahlen. Es läuft ein Verbraucherinsolvenzverfahren. Der Versicherer möchte das Geld daher nun von den Eheleuten zurückholen.
Der Fall landet vor Gericht.
Das Urteil
Das Landgericht Magdeburg weist die Klage zunächst ab (Aktenzeichen 10 O 1082/13). Dann geht es weiter zum Oberlandesgericht Naumburg. Auch hier sagen die Richter, die Beklagten seien nicht zum Ersatz verpflichtet (Aktenzeichen 4 U 52/15). Die Eheleute hätten mit der sorgfältigen Auswahl des Dachdeckers alles Erforderliche getan, um das Risiko eines Brandschadens im Zuge seiner Arbeiten auszuschließen.
Der Versicherer ist gegen das Urteil in Revision gegangen. Nun muss der Bundesgerichtshof über den Fall entscheiden.
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