- Von Redaktion
- 06.10.2017 um 12:14
Das Landgericht München hat die Klage der Versicherungskammer Bayern (VKB) gegen die Versicherungsgruppe die Bayerische abgewiesen (Aktenzeichen 33014425/16). Mit dem Prozess wollte die VKB erreichen, dass die Bayerische ihren Namen ändert. Es bestehe eine Verwechslungsgefahr und die Kunden würden in die Irre geführt, so der Vorwurf.
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Die Richter sahen die Klage indes als „unbegründet“ an. „Weder die Verwendung des bestimmten Artikels ‚die‘ allein, noch die Kombination mit dem Wort ‚Bayerische‘ sind geeignet, die maßgeblichen Kreise in die Irre zu führen“, so die Richter in der Urteilsbegründung.
Der Namensunterschied zwischen der Bayerischen und der VKB sei außerdem „zu groß für die Annahme einer Verwechslungsgefahr“.
Die VKB kann gegen das Urteil noch Berufung eingelegen.
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