Das Schild eines Landgerichts: Das Landgericht München I hat sich im Namensstreit zwischen die Bayerische und der Versicherungskammer Bayern auf die Seite der Bayerischen gestellt.. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 06.10.2017 um 12:14
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 00:35 Min

Im Streit um den Unternehmensnamen zwischen der Bayerischen und der Versicherungskammer Bayern gibt es eine Entscheidung. Das Landgericht München hat sich auf die Seite der Bayerischen gestellt. Hier kommen die Details.

Das Landgericht München hat die Klage der Versicherungskammer Bayern (VKB) gegen die Versicherungsgruppe die Bayerische abgewiesen (Aktenzeichen 33014425/16). Mit dem Prozess wollte die VKB erreichen, dass die Bayerische ihren Namen ändert. Es bestehe eine Verwechslungsgefahr und die Kunden würden in die Irre geführt, so der Vorwurf.

Die Richter sahen die Klage indes als „unbegründet“ an. „Weder die Verwendung des bestimmten Artikels ‚die‘ allein, noch die Kombination mit dem Wort ‚Bayerische‘ sind geeignet, die maßgeblichen Kreise in die Irre zu führen“, so die Richter in der Urteilsbegründung.

Der Namensunterschied zwischen der Bayerischen und der VKB sei außerdem „zu groß für die Annahme einer Verwechslungsgefahr“.

Die VKB kann gegen das Urteil noch Berufung eingelegen.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

Pfefferminzia Logo rgb
Suche
Close this search box.
Zuletzt hinzugefügt
Wie die Zukunft der bAV aussieht
Handelsblatt Jahrestagung bAV 2024

Wie die Zukunft der bAV aussieht

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden
AfW-Vermittlerbarometer: Nachhaltigkeit

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden

Zuletzt hinzugefügt
„Ich stelle eine echte Verbindung zu meinen Kunden her“
Interview-Reihe „Auf dem Weg zum Unternehmer“

„Ich stelle eine echte Verbindung zu meinen Kunden her“

„Mein Schweinehund ist einfach ein bisschen kleiner“
Interview-Reihe „Auf dem Weg zum Unternehmer“

„Mein Schweinehund ist einfach ein bisschen kleiner“

Skip to content