Eine Dialyse-Patientin während der Behandlung: Fahrtkosten zur ambulanten Blutreinigung muss die PKV nicht übernehmen. © picture alliance / ZB | Arno Burgi
  • Von Juliana Demski
  • 01.04.2022 um 10:58
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 00:45 Min

Wer regelmäßig zur Dialysebehandlung in eine Arztpraxis fahren muss, kann seine Fahrtkosten nicht seiner Krankenversicherung aufdrücken – auch nicht als Privatpatient. Das entschied kürzlich das Oberlandesgericht Nürnberg.

Was ist geschehen?

Eine Frau muss jede Woche mehrmals zu einer Arztpraxis zur Dialysebehandlung fahren. Die Transportkosten will sie bei ihrer privaten Krankenversicherung (PKV) geltend machen, doch diese lehnt ab. Einzig im Zusammenhang mit einer „ambulanten Operation“ oder einer „stationären Heilbehandlung“ im Krankenhaus würden diese Kosten erstattet, hieß es in der Antwort des Versicherers. Der Fall landet vor Gericht.

Das Urteil

Das Oberlandesgericht Nürnberg stellt sich auf die Seite der Versicherung (Aktenzeichen 8 U 224/21). Die Dialysebehandlung stelle keine Operation dar, erklärten sie. Eine Krankenschwester sei in der Praxis für die Betreuung des Dialysevorgangs verantwortlich. Und sofern doch einmal ein Arzt für die Überprüfung der Blutwäsche zu Rate gezogen werde, so sei dies lediglich zur Überprüfung des Dialysegeräts und der Befindlichkeit der Patientin passiert.

Auch handele es sich bei einer Dialyse nicht um eine stationäre oder teilstationäre Heilbehandlung, so die Richter weiter, sondern um eine ambulante Heilbehandlung. Aus diesen Gründen sei der Versicherer im Recht und müsse der Patientin nicht die Transportkosten erstatten.

autorAutorin
Juliana

Juliana Demski

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

kommentare
Antje
Vor 2 Jahren

Eine unmenschliche Entscheidung alten Menschen gegenüber, die 3x wöchentlich zur Dialyse transportiert werden müssen und dies auf Grund einer Schwerbehinderung nur mit einem Medizinischen Transport erfolgen kann. Woher sollen die von der Krise gebeutelten Rentner nun noch die ca 1500 Euro monatlich herbekommen? Alternative nur der Tod?!….., da Erspartes nicht vorhanden ist. Traurig…., da pauschal gefällt!

    Michael
    Vor 1 Jahr

    Keine Sorge, das ist nicht der Standard. Die meisten Krankenkassen bezahlen die Fahrten zur Dialyse ggfs. bleibt ein Selbstbehalt von 10% an den Patienten hängen. Die Frau im Beispiel hat mit ihrer Krankenkasse offensichtlich eine sehr schlechte Wahl getroffen.

Hinterlasse eine Antwort

kommentare
Antje
Vor 2 Jahren

Eine unmenschliche Entscheidung alten Menschen gegenüber, die 3x wöchentlich zur Dialyse transportiert werden müssen und dies auf Grund einer Schwerbehinderung nur mit einem Medizinischen Transport erfolgen kann. Woher sollen die von der Krise gebeutelten Rentner nun noch die ca 1500 Euro monatlich herbekommen? Alternative nur der Tod?!….., da Erspartes nicht vorhanden ist. Traurig…., da pauschal gefällt!

    Michael
    Vor 1 Jahr

    Keine Sorge, das ist nicht der Standard. Die meisten Krankenkassen bezahlen die Fahrten zur Dialyse ggfs. bleibt ein Selbstbehalt von 10% an den Patienten hängen. Die Frau im Beispiel hat mit ihrer Krankenkasse offensichtlich eine sehr schlechte Wahl getroffen.

Hinterlasse eine Antwort

Pfefferminzia Logo rgb
Suche
Close this search box.
Zuletzt hinzugefügt
Wie die Zukunft der bAV aussieht
Handelsblatt Jahrestagung bAV 2024

Wie die Zukunft der bAV aussieht

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden
AfW-Vermittlerbarometer: Nachhaltigkeit

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden

Skip to content