BVK-Präsident Michael H. Heinz sieht sich mit Vorwürfen von Check24 konfrontiert. © BVK
  • Von Lorenz Klein
  • 16.10.2017 um 10:21
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 02:05 Min

Nachdem der Bundesverband für Versicherungskaufleute (BVK) im Rechtsstreit mit dem Vergleichsportal Check24 am Wochenende das Landgericht München angerufen hat, geht die Online-Plattform nun in die Gegenoffensive.

Der Bundesverband für Versicherungskaufleute (BVK) hat Medienberichten zufolge am Wochenende das Landgericht München angerufen. Demnach ist der BVK der Ansicht, dass das Vergleichsportal Check24 das Urteil des Oberlandesgerichts München von April 2017 nicht ausreichend umgesetzt habe.

Mehr zum ThemaMehr zum Thema
Nach dem Rechtsstreit mit dem BVK

Das muss Check24 nun ändern

OLG-Entscheidung nach BVK-Klage

Check24 setzt Gerichtsurteil um

Der Vermittlerverband sehe bei Check24 „Unternehmenswahrheit und Unternehmensklarheit nach wie vor verletzt“, wird BVK-Präsident Michael H. Heinz in einem Bericht des Portals Idowa zitiert. 

Zur Erinnerung: Der BVK hatte im Herbst 2015 Klage gegen Check24 erhoben. Der Vorwurf: Das Portal locke unter dem Deckmantel eines Preisvergleichsportals Verbraucher auf seine Plattform, um Versicherungsverträge abzuschließen. Dabei würde das als Makler registrierte Unternehmen weder die gesetzlich vorgeschriebene Erstinformation noch die gesetzlich vorgeschriebene Beratung des Verbrauchers leisten.

Schließlich hatte das OLG München im Berufungsverfahren Anfang April 2017 das Vergleichsportal dazu angehalten, seine Kunden vor dem Online-Abschluss besser zu informieren. Aus dem Urteil ging hervor, dass Check24 seinen Kunden vor Vertragsabschluss ausdrücklich mitteilen solle, dass das Unternehmen als Makler agiert.

BVK offenbar unzufrieden mit Urteilsumsetzung

In der Folge wies Heinz immer wieder darauf hin, dass man „jeden Tag“ beobachten wolle, ob Check24 die geforderten Standards bereits erfülle – offenbar ist der Vermittlerverband nun zu einem negativen Ergebnis gekommen und hat daher erneut Klage eingereicht.

„Der BVK scheint die Umsetzung von Check24 bezüglich des OLG-Urteils nicht zu akzeptieren“, teilte das Vergleichsportal am Samstag mit. Check24 liege dazu allerdings noch nichts vom Gericht vor, heißt es in dem Statement aus München.

Check24 geht in die Gegenoffensive

Gleichwohl machen die Gescholtenen in teils kernig formulierten Aussagen deutlich, was sie vom Vorgehen des BVK halten: Der Verband agiere „scheinheilig und unaufrichtig“. Es gehe ihm offensichtlich nicht um Verbraucherschutz, sondern um „polemisierende Kritik am Geschäftsmodell Vergleichsportal“.

Aus Sicht von Check24 habe man die vom Gericht geforderte, veränderte Darstellung der sogenannten Erstinformation korrekt umgesetzt. „Unsere Kunden erhalten unmittelbar nach Eingabe ihrer E-Mail-Adresse und somit zum frühestmöglichen Zeitpunkt die gesetzlich vorgeschriebene Informationen per E-Mail.“

Doch die Portalbetreiber belassen es nicht hierbei, sondern gehen ihrerseits in die Offensive: Gerne zeige die Verbandsführung „mit dem Finger auf andere“, heißt es in der Stellungnahme, dabei würden die BVK-Mitglieder selbst nicht immer einhalten, was sei von anderen forderten. So würden einige von ihnen „trotz klarer Rechtspflichten“ komplett auf die Bereitstellung einer Erstinformation verzichten, heißt es – und weiter: „Wir haben in diesem Zusammenhang BVK-Mitglieder abgemahnt und entsprechende Unterlassungserklärungen erhalten“.

Auch der BVK-Präsident wird nicht geschont

In ihrem Statement lassen die Portalbetreiber auch den Initiator des gerichtlichen Verfahrens nicht ungeschoren: Unter anderem würde auch „das Maklerbüro des BVK-Verbandspräsidenten Michael H. Heinz beim Abschluss einer Versicherung nicht einmal das gesetzlich vorgeschriebene Beratungsprotokoll“ zur Verfügung stellen, so Check24 weiter.

Man erwarte vom BVK, seine Mitglieder „über die rechtlichen Erfordernisse aufzuklären und deren Einhaltung durch eine verbesserte Verbandsarbeit sicherzustellen“. Und schickt eine kämpferische Ansage hinterher: „Gegen Verstöße wird Check24 im Sinne der Gleichbehandlung weiterhin vorgehen.“

Man darf gespannt sein, wie der BVK auf diese Konterkritik von Check24 reagieren wird.

autorAutor
Lorenz

Lorenz Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

Pfefferminzia Logo rgb
Suche
Close this search box.
Zuletzt hinzugefügt
Wie die Zukunft der bAV aussieht
Handelsblatt Jahrestagung bAV 2024

Wie die Zukunft der bAV aussieht

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden
AfW-Vermittlerbarometer: Nachhaltigkeit

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden

Zuletzt hinzugefügt
„Ich stelle eine echte Verbindung zu meinen Kunden her“
Interview-Reihe „Auf dem Weg zum Unternehmer“

„Ich stelle eine echte Verbindung zu meinen Kunden her“

„Mein Schweinehund ist einfach ein bisschen kleiner“
Interview-Reihe „Auf dem Weg zum Unternehmer“

„Mein Schweinehund ist einfach ein bisschen kleiner“

Skip to content