Die Skyline des Londoner Finanzzentrums „The City“: Seit 2013 gibt es das Provisionsverbot in Großbritannien. © dpa/picture alliance
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  • 31.05.2017 um 10:27
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Die Redaktion des „Versicherungstips“ schießt scharf gegen den Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Die Verbraucherschützer würden mit ihrem Votum für ein Provisionsverbot eine Zwei-Klassen-Gesellschaft bei der Beratung hierzulande befürworten und hätten offenbar kein Problem damit, wenn Reiche eine professionelle Beratung bekämen, während Normal- und Geringverdiener nur unverbindliche Empfehlungen erhielten. Hier erfahren Sie mehr dazu.

Seit 2013 gibt es in Großbritannien ein Provisionsverbot für die Anlageberatung, unter anderem zu Investmentfonds und Lebensversicherungen. Wie sich das auf den Markt auswirkt, haben das britische Finanzministerium HM Treasury und die Aufsichtsbehörde Financial Conduct Authority (FCA) untersucht und in dem Bericht „Financial Advice Market Review“ (FAMR) zusammengefasst.

Auf diesen Bericht bezieht sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), und meint, die Beratungsqualität und das Verbrauchervertrauen würden in Folge des Provisionsverbots zunehmen. Die Redaktion des Versicherungstips hat den Bericht gelesen und diesen Satz im Bericht nicht gefunden. „An welcher Stelle diese Behauptung dem Bericht zu entnehmen ist, wollte der VZBV dem Düsseldorfer Brancheninformationsdienst Versicherungstip ‚aus Kapazitätsgründen‘ nicht beantworten“, heißt es in einer Pressemitteilung des Blattes.

Weiter heißt es dort: „Doch ein Hintergrundpapier des VZBV ist entlarvend: Für ein Provisionsverbot redet die Verbraucherzentrale einer Zwei-Klassen-Gesellschaft bei der Beratung das Wort – Professionelle Beratung für Reiche, für Normal- und Geringverdiener aber keine individuelle Beratung mit konkreter Kaufempfehlung.“

Aber von vorn. Worum geht es überhaupt? In dem FAMR-Report aus dem März 2016 heißt es laut Versicherungstip, dass als negative Folgen des Provisionsverbots Verbraucher mit mittleren und geringen Einkommen sich keine Honorarberatung leisten könnten und in eine Beratungslücke fielen. Die absolute Zahl der Berater sei demnach durch das Provisionsverbot zurückgegangen, gleichzeitig sei der Anteil der Berater, die als Voraussetzung für eine Beratung ein Mindestportfolio von 100.000 Pfund verlangten, von 13 Prozent 2013 auf 32 Prozent ein Jahr später explodiert. Zudem würden 45 Prozent der Berater kaum noch Altersvorsorgeberatungen vornehmen, wenn das Vermögen der Kunden unter 30.000 Pfund liege.

Absichtliche Irreführung?

Im FAMR-Fortschrittsbericht vom 11. April 2017 werde dargelegt, wie diesen problematischen Folgen begegnet werden könne und wie weit man mit der Umsetzung der Maßnahmen sei, heißt es in der Pressemitteilung des Versicherungstips weiter. Am 20. April kam dann eben die Pressemitteilung des VZBV, in der es heißt: „Der Bericht aus Großbritannien zeigt, dass ein Provisionsverbot wirkt. Sowohl die Beratungsqualität als auch das Vertrauen der Verbraucher in die Finanzberatung nehmen zu. Die Qualität der Anlageberatung in Deutschland ist nachweislich schlecht. Deshalb braucht es auch in Deutschland dringend ein Provisionsverbot.“

Daraufhin wollte die Redaktion eben wissen, an welcher Stelle des FAMR-Berichts diese Aussage zu finden sei – die Klarstellung durch die Verbraucherschützer erfolgte, wie oben bereits ausgeführt, nicht. „Hier drängt sich der Verdacht auf, dass eine absichtliche Irreführung der Verbraucher, Medien und Politiker vorliegt“, kritisiert Versicherungstip-Chefredakteur Erwin Hausen das Vorgehen der Verbraucherschützer.

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